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6 (1847) [Gla - Hes]
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Guizot's politische Doctrinen.

ten die unter verschiedenen Formen und mit verschiedenen Rechtsansprüchen beide vonjeder Verantwortlichkeit entbunden sind: die Krone und die Wähler. Die Krone unddie Wähler bezeichnen die Individuen, deren Zusammenwirken die Regierung bildet. DieWähler ernennen die Deputirten, die Krone ernennt die Paics und die Minister; die Pairs,die Deputirten, die Minister discutiren dann in aller Freiheit; aus ihrem gemeinsamenHandeln entsteht die Regierung; aber sie können Nichts thun, Nichts entscheiden, ohnefreie und vollständige Prüfung, ohne freie und vollständige Diskussion. So ist unsereRegierung. Meine Herren, das imperative Mandat zerstört das Alles; essetzt den entscheidenden Willen, die definitive Entschließung vor die Prüfung, vor dieDiskussion; es hebt die Freih it der Prüfenden, der Discutirenden auf; es giebt die abso-lute Gewalt, das Recht, zu entscheiden, Denen, die nicht prüfen, nicht discutiren.Dies ist die wahre Wirkung des imperativen Mandats: dieses Mandat schafft die freieRegierung ab c'est sliolitioii clu Gouvernement litzre. Was würde mansagen, wenn die Krone den Pairs, welche sie ernennt, imperative Mandate gäbe? Gewiß,Sie Alle würden in einem solchen Verfahren die Aufhebung der Freiheit der Pairs sehen.Ich bitte die Kammer, auf die Worte zu achten, deren ich mich bediene: ich spreche vonimperativen Mandaten (Vollmachten, in welchen der Mandant dem Mandatarbindend vorschreibt, wie er zu stimmen hat; - Vollmachten, die mit dieser Bedingungbehaftet von dem Mandatar angenommen worden sind, deren Befolgung er aufEhre zugesagt hat); solcherlei Mandate giebt die Krone nie den Pairs; die Wahl-collegien können und sollen deren ebenso wenig den Deputirten geben. Thun sie es dennoch wissen Sie, meine Herren, was dann die Wahlcollegien thun? Sie setzen dieföderative Regierung an die Stelle der repräsentativen Regierung.Die repräsentative Regierung besteht gerade in der wunderbaren Vereinigung der Sympa-tbie und der gegenseitigen Freiheit der Wähler und der Gewählten. Giebt man die bedingteVollmacht zu, so tritt, wie gesagt, die föderative Negierung an die Stelle der repräsenta-tiven und zwar geschieht dies dann in der nachtheiligsten Weise. Bei der föderativen Ver-fassung geht doch d>r Ernennung der Mandatare in den einzelnen Staaten, welche sie ab-ordnen, eine wahre Prüfung der schwebenden Fragen voraus: es wird über die DingeberatheN, ehe man über die Personen entscheidet. In Frankreich aber würde man,bei Zulassung bedingter Vollmachten, den Wahlcollegien, die doch, nach Vorschriftdes Gesetzes, nicht discutiren und prüfen, sondern nur Deputirte wählen sollen, ab-solute Gewalt und volle Souveranetät einräumen. Noch ein anderer Mißstand leuch-tet in die Augen: mit dem imperativen Mandat wäre nicht nur die konstitutio-nelle Freiheit, sondern auch die nationale Einheit aufgehoben; manwürde459 kleine Souveräne einander gegenüber stellen; und waS soll dann geschehen, wenndie bindenden Vollmachten, wie es mehr als nur wahrscheinlich ist, unter sich abwei-chen? Sie können von dem Mandatar, der sein Ehrenwort gegeben hat, sich strengdarnach zu richten, nicht modisicirt werden; man müßte sie somit immer an die Man-danten zurückgcben; was wäre das anders als Anarchie, gouvernementale Machtlosig-keit, Zerstörung der constitutionellen Freiheit, Auflösung der Regierung?'")

Scheidler.

Gutenberg, s. Buchdruckerei.

Gymnastik, s. Erziehung, physische.

9) Im Verfolg der Rede mildert Guizot übrigens die Schärfe seiner' Theorie.Während er die imperativen Mandate verwirft, erkennt er doch das moralische Bandan, das zwischen den Wählern und den Deputirten, die sie in die Kammer schicken, besteht.Die repräsentative Regierung in ihrem geregelten und wirksamen Zustande ist nur möglichdurch die Bildung und das Nebeneinandcrbcstehen großer politischer Parteien unddiese Parteien sind nur möglich durch treues Halten an politischen Verpflichtun-gen. 2» diesen Verpflichtungen liegt das Band zwischen Wähler» und Gewählten." Es istaber ein Unterschied zwischen der Verpflichtung, die moralisch bindet durch Gemeinsamkeitder Ansichten und Meinungen, und der politischen Knechtschaft, die mit dem imperativenMandate verknüpft ist. Die Schwierigkeit besteht in der Bestimmung der Grenze- Sie ist