Zur gef 1. Beachtung.
Das Abschreiben einzelner Lieder (gleichviel in welcher Anzahl oderTonart) gegen Bezahlung, sowie der Verkauf abgeschriebener Lieder ausdiesem Hefte sowohl wie aus den übrigen in meinem Verlage erschiene-nen Gesangswerken, ist nach dem Wortlaute des Gesetzes auch als Nach-druck zu erachten und ebenso zu bestrafen.— Ich warne demgemäss nach-drücklich vor Hebelgriffen in meine Verlagsrechte, da ich jeden derartigenVersuch ' sofort zur Kenntnis» der Staatsanwaltschaft bringen werde.
N. SIMROCK.
NOTICE.
The copying ■ of single songs, no matter in what number,for payment, of (bis or any other sei of songs published by myFirm, is piracy aecording to the law, and punishableas such. / het'eby give notice that / shall prosecute any per-son who infringes my Copyright .
N. SIMROCK.