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2 (1817) Moral, Naturrecht, moralische Religionslehre
Entstehung
Seite
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Moralische ReligionSlehre.

§. 104.

Glaube an diese Lehren kann durch verschiedeneGründe in den Gemächern der Menschen erweckt underhalten werden. Er ist ein m 0 r a l i s ch e r Glaub e,wenn er durch Betrachtungen über die moralische Natur«ud die höchste Bestimmung des Menschen, als einesvernünftigen und sittlichen Wesens, bewirkt wird. Ineiner mv ral i sch en Lrel ig i sn s l ehre müssen diemoralischen Gründe, als die vorzüglichsten und stärk-sten , zuerst dargekegt werden. > Hierauf sollen auch dieandern Gründe, welche man aus der Betrachtung derWelk, ihrer Zweckmäßigkeit und Ordnung, für dasDaseyn Gottes, und aus Ueberlegung der Anlagen,Fähigkeiten und Kräfte der menschlichen Seele für ihreUnsterblichkeit herleiten kann, beygcsügt werden.

§. 10Z.

Wir sehen, daß in der Welt alles nach gewissenZwecken und Absichren eingerichtet ist. LcbloseDingeLeben den lebendigen Wesen Nahrung, Wohnungund mancherlei Bequemlichkeiten; die Tbiere dienenden Menschen zu vielfältigen Bedürfnissen; der Menschcultivirr den Erdboden, sorgt für manche Thicre u. s. w.Iedcs'Geschöpf hat Eigenschaften, wodurch es auf an-dere wirken, und ihren Zustand verändern kann!überall ist wechselseitige Verbindung zu gewissen Zwecken,Welches ist aber der letzte Zweck oder Endzweck,weswegen die ganze Welt, ihre ganze Einrichtung undzweckmäßige Verbindung da ist? Jeder vernünftigeMensch wird bey einigem Nachdenken sich diese Frageaufwerftn.