Nstturrecht.
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Vernunft als die ersten Zwecke der Menschheit angegeben.Weil dieselbigen aber nicht so zur erreicht werden können,wenn die Menschen einzeln, ohne bürgerlick,e Verfas-sung, lebten, so ist es Pflicht für dieselben, sich inStaatsgesellschaften, zu vereinigen, dieselben dauer-chast zu gründen, und gegen innerliche und äufferlicheFeinde zu schützen, (tz 64. 65.)
' . §. Y8.
Unter den Gliedern eines Staats bestehet ein aus-drücklicher oder., .stillschweigender Vertrag(§. 64.), die höchste .Gewalt einem Oberhaupt(welches eine oder mehrere Personen seyn können), zuübertragen. Die höchste Gewalt bestehet in demRechte, die besten Mittel zu den tz. Y7. angegebenenZwecken zu wählen. Wenn in einem Staate jederBürger Hey seinen Menschenrechten geschützt wird, unddie bösen Bürger eingeschränkt werden, um den an-dern nicht schaden zu können, so genießen die Gliederderselben- bürgerliche Freiheit., Das Oberhaupthat also im Allgemeinen das Recht, Mittel zur Erhal-tung der bürgerlichen Freiheit anzuwcndcn.
Die Form der Regierung kann auf mancherlei Art ver-schieden seyn, Eine Monarchie ist ein Staat, worin einePerson. Aristokratie, worin einige Personen als dievornehmsten herrschen. .Eine Demokratie, worin alleMitglieder gleichen Antheil an der höchsten Gewalt haben.Wiele Regicrungsformen sind aus den genannten zusam-mengesetzt , und können gemischte heißen.
Die bürgerliche Freiheit ist nicht all eine gewisse Regie,rungsform, etwa die republikanische, gebunden. OefkerSkann dieselbe in Mvnarchicen besser bestehen, als in Dcmo-kratieen, wovon die Gründe sich leicht finden lassen.
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