man ihm die Freiheit beweisen wollte. Es spricht aberoffenbar ein solcher Fall gegen die Beweisbarkeit derFreiheit wie irgend einer andern Wahrheit eben so wenig,als ein Mensch, dem es für die Constructionen, welchedie Geometrie postulirt, an innerem Anschauungsvermö«gen fehlt, dieser den Ruhm kategorischer Gewißheit zuNichte machen und auf den einer bloß hypothetischen redu-ciren kann, — wenn gleich aus andern rein apriorischenGründen freilich nur diejenigen ihrer Sätze evident ge-nannt werden können, welche sich bloß auf schlechthinEndliches beziehn.
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Ist es aber demnach unbesonnen, die Beweisbarkeitder Freiheit in Zweifel zu ziehn, was soll man erst davonurtheilen, wenn so Viele ohne Scheu vollends zu erklärenwagen, die Freiheit streite wider den Ver-stand, und consequenter Verstand müsse die Freiheitleugnen! —
Erstlich hat diese Versicherung so ohne Weiterespublicirt noch gar keinen Sinn. Denn der Verstand,auch wenn die Urtheilskrast mit unter demselben befaßtwird, kann die Realität eines Begriffes überhaupt un-streitig nur dann leugnen, wenn dieser entweder schon insich selbst einen Widerspruch enthält, oder aber wennseine Realität sich mit irgend einer feststehenden und aner-