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sen werden soll. Denn wenn es gleich, so wie alles wasist, einen gemeinschaftlichen letzten Realgrund habenmuß, so auch eben deshalb eine Wahrheit geben muß,in weicher (so zu sagen) alle niedere Wahrheit dergestaltbegriffen ist, daß mit jener zugleich auch diese auch fürden bloßen Verstand gegeben wäre, so würde dochbegreiflich mit der wirklichen Erkenntniß dieser Grund-wahrheit als solcher das Bedürfniß, durch bloße Begriffeund Schlüffe zu aller in ihr enthaltenen besondern Wahr-heit zu gelangen, gänzlich wegfallen, es würde dannalle discursive Erkenntnißweise überhaupt einer intuitivenweichen müssen. Auf unserm dermaligen Standpunctedaher, wo man sich eben noch mit Beweisen plagen muß,kann nach einer solchen obersten Wahrheit als subjectiverBedingung einer Demonstration um so weniger die Fragesein, da wir von diesem Standpunct aus zu jener Wahr-heit ja selber nur wieder durch Demonstration gelangenkönnten, und selbst ihr Dasein noch durch Dialektik aus-mitteln. Vielmehr haben wir, wenn irgend eine Wahr-heit bewiesen werden soll, allein nach einem zureichendenGrunde für dieselbe Anfragen, d. h. einem Grunde, dersie entweder voraussetzt, oder in sich schließt, oder zurFolge hat, und bereits als Wahrheit erkannt worden ist.
Einen solchen aber, scheint es nun doch, hat man inAnsehung der Freiheit eben nicht weit zu suchen. Oderist etwa der sogenannte moralische oder praktische Beweis-grund kein genügender auch in theoretischer Hinsicht, und