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Die Freiheit wird ferner nicht bestimmt genug gefaßt,wenn man sie Wahlvermögen nennt. Denn einerseitskönnte objectiv dieser Begriff an sich, da jede Wahl eigent-lich schon das Vorhandensein des Gewählten voraussetzt,in Ansehung des Ursprungs des Bösen leicht zum Dua-lismus führen oder diesen wenigstens argwöhnen lassen,andrerseits aber ist durch ihn subjectiv zwar ein auf dieWahl als solche sich beziehendes Bewußtsein gesetzt,allein damit immer noch nicht ausgemacht, ob das Ge-wählte auch hätte nicht gewählt werden können.
Ebenso läßt der Ausdruck, die Freiheit sei dasVermögen des Guten und Bösen, wenn er über-haupt mehr sagen soll, als was sich von selbst versteht,daß nemlich durch die Freiheit die Möglichkeit von beidemgegeben sei, an sich ganz unentschieden, ob nun das Guteund Böse sich zu seinem Vermögen, wenn auch aus höhere,doch immer nur physische Art verhalte, wie irgend eineandre Kraft zu ihrer Disposition, so daß etwa das Guteund Böse aus seinem Vermögen als einer Anlage, seies überhaupt oder unter bestimmten Umständen, noth-wendig hervorgehe, wie zwei Stämme aus einer Wurzel.
Dasselbe kann eingewandt werden, wenn man dieFreiheit bloß für das Vermögen zum Guten er-klärt, wobei sich aber außerdem noch die Frage auf-drängt, was es denn mit dem Bösen für eine Bewandtnißhabe; ob dies etwa ganz außer der Sphäre der Freiheitliege, oder überhaupt gar nicht da sei.