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Ein Winterthurer Raubritter des XVII. Jahrhunderts
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40 Bürger der Stadt, seine Freunde und Anhänger, ihm hoch zu Ross das Geleite gaben, eineNachahmung im Kleinen der Gepflogenheit, wie man sie beim Aufzuge eines neuen Landvogteszu beobachten gewohnt war, um dem neuen Beamten in den Augen seiner „Unterthanen"ein höheres Ansehen zu geben. Die in der Kirche versammelten Bürger von Elgg leistetenam gleichen Tage dem neuen Gerichtsherrn den Eid der Huldigung, und eine allgemeineSchmauserei schloss den festlichen Akt. Der greise Peter Sulz er (er war zur Zeit desAmtantrittes 68 Jahre alt) legte die Zügel der Gerichtsherrlichkeit nach kurzer Zeit in diekräftigere Hand seines Sohnes Johann Ulrich, dessen Ehrgeiz den Vater höchst wahr-scheinlich zu dem Unternehmen gedrängt hatte. Denn ihm genügte die neue Herrlichkeit beiweitem nicht, sonst wäre er nicht mit dem Stadtschreiber Jakob Hegner eine „Gemeinderschaft"eingegangen zur Erwerbung grosser Erbpachtgüter in der „gräftiieh zillischen landtschafft",deren Antheil er seinem Bruder Peter übertrug, um allein und unangefochten sich seinerHerrschaft freuen zu können. Durch diese tief in seine Vermögensverhältnisse eingreifende neueUnternehmung und einen glänzenden Haushalt scheint er den Grund zum Ruine seines Hausesgelegt zu haben. Doch wurde er noch nicht zum Raubritter; dazu waren die Verhältnisse derzüricherischen Landschaften, in denen sich stets ein thatkräftiges Oberregiment geltend machte,nicht angethan. Diese Rolle zu spielen, war seinem Sohne Johann Ulrich Sulzer IL vorbehalten.

Nachdem Johann Ulrich Sulzer I. die Süssigkeit des Herrsehens nicht ohne Bitterniss,die ihm die ökonomische Lage seines Hauses bereitet, genossen hatte, zog er sich im Anfangedes Jahres 1660 auf „das Altentheil" zurück, und überliess die Herrschaft seinem gleichnamigenSohne Johann Ulrich Sulzer IL, welcher einen eigenen Nimbus um seine Person gebreitethatte, der seinem Vater fehlte. Er war nämlich Ritter d. h. er hatte sich zur Ableistungseiner obligatorischen Kriegspflicht unter die züricherische Kavallerie aufnehmen lassen,welche 1644 errichtet worden war; er war sogar vom Cornet 12 zum Rittmeister vorgerückt,ihm fehlte nichts, als der Ritterschlag und die Ritterlichkeit. Er hatte zwar den Auszug gegendie Wädenschwyler (1646) mitgemacht und war nach achttägigem Feldzuge mit den übrigenseiner Mitbürger heil und gesund wieder heimgekehrt; aber als man ihn 1558 zum Auszugein den grossen Bauernkrieg aufforderte, ist er — wie die Chronik meldet — „wegen etwasZustands nit zogen", und als (1664) bei Anlass des Wigoldinger Handels Zürich 24,000 MannTruppen ins Feld schickte, sollte auch Sulzer mit seiner Kompagnie ausrücken, aber dastellte sich eine Unpässlichkeit zur rechten Zeit ein, und Herr Obervogt Keller von Ilegimusste die Führung der führerlos gewordenen Kompagnie übernehmen. Ueberhaupt scheinter ein Anhänger des Falstaff'schen Grundsatzes gewesen zu sein, dass „das bessere Theilder Tapferkeit Vorsicht ist"; denn auch bei seinen späteren Gewaltthaten war er stets daraufbedacht, sich den Rücken zu decken, und war stets bereit, den höchsten Preis an eine solcheDeckung zu setzen. All' das hinderte ihn nicht, dass er sich im Anfang des Monats Hornungim Jahre 1660 bei seinem Aufzuge in die Gerichtsherrlichkeit von seiner ganzen Reiterkompagniebegleiten liess, und dass er später, am 8. April desselben Jahres, den Huldigungseid der„Ellgäuer" gnädigst entgegenahm.

Wie es den Anschein hat, stellten sich die Anzeichen vom ökonomischen Verfalle desHauses schon im Jahre 1659 ein. Durch den Tod des „Gemeinders", des Stadtschreibers

3 Cornet war der Titel dos jüngsten Offiziers einer Reiterkompagnie. Die Benennung rührt daher,weil dieser Offizier die Kompagniestandarte (la eornette) trug. Welche Aufnahme der neue Reiterdienst zuWinterthur fand, beweist der Umstand, dass die Stadt in den grossen Bauernkrieg 30 Reiter unter RittmeisterSchellenberg und auf eigene Kosten (2025 Gulden) schickte.