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Rechten der Herrscher den Beherrschten gegenüber im Stande ist, jedem Einzelangriffeerfolgreichen Widerstand zu leisten.
Winterthur hatte bei all den kriegerischen Verwickelungen, die sich im Thurgau ab-spielten, seinem Oberherrn, der Stadt Zürich, Heerfolge zu leisten, kam aber auch in äusserlichfriedlicher Zeit mit der Regierung im Thurgau in manchen Konflikt, wie ihn der Verkehrzwischen zwei Nachbarländern damals nur allzuhäufig zu Tage zu fördern pflegte.