— 17 —
Flucht von Bichwyl waren die ökonomischen Verhältnisse der Steiner immer verwickeiteregeworden. Wenn nicht die Söhne, noch vor jener Vertreibung, den Vater dazu vermocht hätten,einen Theil des an die Kinder verpfändeten Mutterguts von Bichwyl nach Winterthur zu senden, so wäreauch dieser Theil des Familienvermögens bei der Execution durch die Luzerner verloren gegangen.Steiner glaubte nun auch die aus dem Toggenburg geflüchteten Sachen und noch manches Andereals sein Eigenthum ansprechen zu können und da er sein Ziel mit der alten Hartnäckigkeit zuerreichen suchte, so kam der Handel bald vor den kleinen und den grossen Rath der StadtWinterthur. Das Urtheil fiel aber zu Steiner's Ungunsten aus; der Entscheid lautete nämlichdahin: dass Melchior Steiner's Kinder „zu dennen von Bichwyl allharo gebrachten mitel wegenihres müetterlichen Guths die besten recht haben sollindt". Der alte Salzherr gab jedoch seineAnsprüche keineswegs auf, sondern appellierte nach Zürich und zwar im Verein mit seinemSchwager Keller, der ihm im Toggenburg Geld vorgeschossen hatte. Die meisten KinderSteiner's standen in diesem ärgerlichen Streite auf Seiten der Söhne Hans Georg und Melchior,die in Zürich für ihre Geschwister eintraten. Die massvolle Sprache ihrer Vertheidigung zeigtihren Kummer über die vielfachen Verwickelungen mit ihrem alternden Vater: „Wie wehe uns dasverfahren unssers lieben Vatters thut, empfinden wir mehr alss dass wir es beschreiben können.Und dass wir so oft gegen Ime zu recht stehen müessen, will uns das herz zerbrechen. Darumbbitten und schreyen wir zu Euer Gnaden und Weisheit des Streitens zwischen Vatter und Kindeneine endtschafft zu machen, für jetz und künfftig, darmit die Kinden wider etwas arbeiten unddarmit ihren von hochen anschlagen erarmetten und ermatteten Vatter und der nicht weis was erthut, erquicken können." Sie hätten keinen sehnlichem Wunsch gehabt, als sich mit ihrem Vaterauf gütlichem Wege zu vergleichen; er verlange aber unmögliche Dinge, z. B. dass sie mit ihmin Geschäftsgemeinschaft treten sollten, als Melchior Steiner und Söhne, wozu sie sich schlechter-dings nicht entschliessen könnten. Ihr Vater habe nun einmal — nach dem Urtheil derer, dieihn kannten — „eine natur, wie ein verzehrendes feuer, welches syne nähesten ver-brenne, so lange es Zundel habe. Die erfahrenheit zeige wie er die synigen in gefahr derSeelen, Lyb, ehr und Vatterlandes und aller güetteren gesetzet, dass er endtlich Wyb und Kinderdarinn verlassen und synen Lyb erretten müessen". Auch sei gar nicht zu erwarten, dass er„synen Zustand erkennen und syne feurige zwingende natur ablegen werde, sondern villmehrdarinn zu nemmen wie Bissher". Schliesslich können sie ihm den Vorwurf nicht ersparen, dass erdas Gewissen seiner Kinder geradezu verwirre und so das Familiengefühl gewaltsam untergrabe.Die Art und Weise, wie der alte Salzherr seine Sache vor den Rath von Zürich bringt,erinnert dagegen nur zu sehr an den Ton jener Briefe, die er in den Jahren 1(576 bis1679 gegen die Regierung geschleudert hatte. Er nennt seine Söhne Lügner und Räuber undmacht seinem Zorn ganz wie sonst in biblischen Anspielungen und Gleichnissen Luft. Indiesem Streithandol stand übrigens von den Kindern Steiners fast nur seine Tochter Rahel aufder Seite ihres Vaters, was insofern in Betracht kommt, als gerade sie eine der Hauptquellenfür die Darstellung der Chronistin geworden ist. — Man war darauf gespannt, wie sich derRath *von Zürich verhalten werde; doch dieser wies, gestützt auf eine frühere Entscheidung,die Appellation einfach ab und empfahl den Räthen von Winterthur durch Revision oder aufandere Weise zwischen den Streitenden zu vermitteln. — Damit war der Riss innerhalb derFamilie Steiner ein vollständiger geworden. Das Leben des alternden, einst so einflussreichenSalzherrn wird von da an völlig unstät und ziellos, um sich schliesslich im Dunkel zu verlieren.Doch hatte er wenigstens die Genugthuung und den Trost, dass seine Frau ihm auf seinen