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Der Eindruck, den Steiner's umfassendes, reumüthiges Geständniss auf dessen Richter machenmusste, wurde noch verstärkt durch eine Bittschrift, die seine zweite Frau und seine Kinder demMathe einreichten. Die geängstigte Gattin schildert darin in beweglichen Worten ihr und ihrerKinder Herzeleid: „Wass unsäglicher sorg, angst und kumber ich in dissem meinem Ehestandaussgestanden, da disser mein Ehmann von aller Orten har angefochten, aufgetrieben und geplagtworden: also dass unsser Ehstand vast eine' immerwährende forcht und flucht gewessen, ist fastnit auszusprechen. Ihnzwüschet aber kan ich mit gutem gewüssen mich dessen berühmen, dassich in dissen trübsallen seinem Hausswesen also vorgestanden, dass mich niemandt wird beschuldigenkönen, dass ich durch köstlichkeit, Hofort, Pracht oder liederliches Hausshalten zu einigem abgangder mitlen oder gegenwürtigen unglück auf einicherlei weiss oder weg geholfen." Dann drücktdie bekümmerte Frau ihre Genugthuung darüber aus, dass ihr Mann, um den Versuchungen undDrohungen von Seiten der Katholischen im Toggenburg zu entgehen, sich, „wie wohl mit höchstergefahr", auf zürcherisches Gebiet geflüchtet habe und schliesst mit der Hoffnung, dass derselbe,wenn er Gnade vor seinen Richtern finde, in Zukunft keinen Anlass mehr zu Klagen geben werde.
Die ganze Haltung Steiner's während seiner sechs Wochen langen Untersuchungshaft,seine augenscheinliche Reue, seine protestantische Ueberzeugungstreue und die bedrängte Lageseiner zahlreichen Familie hatten den Rath zur Milde und Nachsicht gestimmt. Steiner sollte seinerHaft entlassen werden. Vorher aber musste er auf der Rec h en s tub e zu Zürich eine feierlicheEidesformel unterschreiben, wodurch er sich verpflichtete „seinen gnädigen Herrn und Obern" aufkeinerlei Weise, „weder durch sich selbst noch Jemand andern, weder heimblich noch öffentlich,weder in geschrifften noch in ander weg und anlassen'-' irgend welchen Schaden zuzufügen. Fernermusste er geloben „by hauss in seiner hausshaltung, by weih und landen, still inzogen und rüwigzu verbleiben", sich ohne die Bewilligung der Herron von Zürich nicht ausser Landes zu begebenund wann er wiederum zu Vermögen gekommen sei, an den Rath von Zürich nach und nachseine Schulden abzuzahlen. Unter diesen Bedingungen war Melchior Steiner wieder auf freienFuss gesetzt worden. Aber wenn er in den drückenden Tagen seiner Gefangenschaft es wirklichfür möglich gehalten hatte, von nun an die „noch übrige wenige Zeit seiner betrücbten Tagen, inehrlicher Handarbeit still und rüewig (ruhig) zuzubringen", so war das eine arge Selbsttäuschung,Sein Unternehmungsgeist war allerdings durch seine zerrütteten Vermögensverhältnisse lahm gelegt;das musste aber auf die Dauer für eine Natur wie Steiner ein unerträglicher Zustand werden.Er wollte seinen Thätigkeitstrieb auf alle Fälle befriedigen, unbekümmert darum, ob er sich dabeiin's Zwecklose verlor oder nicht. Die Ruhe sollte nicht lange dauern. Beinahe unmittelbar nachseiner Freilassung fühlte sich Steiner veranlasst, abermals an den Rath von Zürich zu gelangen.Es war ihm nämlich zur Zeit seines Aufenthalts im Toggenburg von einem nahen Verwandten zuGunsten seiner Familie Geld vorgeschossen worden. Als man nun aber an die Rückerstattungdieser Summe dachte, stiess Melchior Steiner bei seinem Sohn Hans Georg auf hartnäckigenWiderstand. Da legten sich der Bürgermeister und der Rath der Stadt Zürich in's Mittel undentschieden zu Gunsten des Vaters, der aber, wie es scheint, seinen Verwandten nur theilweisebefriedigen konnte oder wollte.
Dieser Urtheilsspruch machte nun aber den alternden Melchior Steiner immer begehrlicherund stürzte schon im Jahre 1681 fast die ganze Familie, welche zu einer gedeihlichen Entwicklungeines ungleich ruhigem Lebens bedurft hätte, in eine verhängnissvolle Verwirrung ! ). Seit der
') Bald nach der Flucht von Bichwyl flengen Steiner's Söhne, Hans Georg und Melchior Steinerdie Gold- und Silberdrahtfabrikation in Win t ort hur selber an.