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Katechismus der Stilistik : eine Anweisung zur Ausarbeitung schriftlicher Aufsätze
Entstehung
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Dritter Teil. Komposition.

11. Rückscheine oder Gegenscheine.

601. Welche Scheine nennen wirRückscheine" oderGegen- .»

scheine"? ^

Rückscheine" oderGegenscheine" nennt man solche -'s''

Scheine, durch welche jemand sich verpflichtet, einem zweitenfür seinerseits geleistete Dienste oder freiwillige Zugeständnisfe rbestimmte Gegendienste leisten zu wollen. 2?

602. Welches Fremdwort findet sich hier? !

Man gebraucht in dieser Beziehung oft das Fremdwort rcw'

Revers", wendet aber dieses Wort besonders auf diejenigenRückscheine an, durch welche wir uns verpflichten, das frei- LAk

willige Zugeständnis jemandes später nicht zu mißbrauchen, mit"

namentlich nicht als ein uns zukommendes Recht, daher als »mr

eine Schuldigkeit des andern ansehen zu wollen. ^

Möglich ist ein solcher Mißbrauch besonders in allen den Imil

Fällen, wo aus dem längeren Gebrauche ein Recht entsteht; mit- ssjxr i

hin ist bei freiwilligen Zugeständnissen dieser Art die Forderungeines Reverses wohlbegründet. So z. B., wenn jemand einem -

zweiten die Mitbenutzung eines ihm gehörenden Brunnens, oder chst

das Gehen über ein ihm gehörendes Grundstück :c. freiwilliggestattet. ^,

603. Welche besondere Angabe muß sich in Reversen dieser L-K:

Art finden?

Die ausdrückliche Bemerkung, daß der freiwillig Zuge-stehende zu jeder Zeit berechtigt ist, das Zugeständnis zurück-zunehmen, und daß der Aussteller des Reverses künftig stets

verpflichtet bleibt, aus dem Gebrauche des Betreffenden fürsich kein Gewohnheitsrecht herzuleiten.

12. Verträge.

604. Welchen schriftlichen Aussatz nennen wir einenVer-trag"?

EinenVertrag" nennen wir jeden schriftlichen Aufsatz,in welchem eine zwischen zweien oder mehreren Personenverabredete Uebereinkunft, durch welche unter ihnen gegen-