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Katechismus der Stilistik : eine Anweisung zur Ausarbeitung schriftlicher Aufsätze
Entstehung
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Zweites Kapitel. Besondere Regeln der Komposition.

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anderen Zahlung zu leisten oder Verbindlichkeiten zu erfüllen,auf den Fall, daß dieser nicht zur bestimmten Frist zahlen,oder die Erfüllung seiner Obliegenheiten versäumen sollte.

589. Worin liegt die besondere Gesahr bei der Abfassungvon Bürgschaftsscheincn?

Darin, daß durch dieselben Verpflichtungen übernommenwerden, deren Erfüllung zunächst nicht von uns selbst,sondern von anderen abhängt.

Wenn man schon einem dersieben Weisen Griechenlands" dasWort zusprach:Bürgschaft bringt dir Leid!", so zeigt es sich, wiesehr inan schon damals die besondere Gefahr bei der Bürgschafts-Übernahme erkannt hat; aber dennoch treten oft Fälle ein, wo dieNächstenliebe oder die geschäftliche Vernunft dieselbe von uns fordert,aber freilich zugleich die größte Vorsicht bei Abfassung der betreffendenScheine uns zur Pflicht macht.

590. Welche Regel ergiebt sich aus dem Gesagten für dieAbfassung von Biirgschastsscheinen?

Die Regel, daß alle einzelnen Angaben namentlich ineinem Bürgschaftsscheine sehr bestimmt und unzweideutiggehalten sein müssen.

Man nennt eineBürgschaft" auchKaution", d. h.Be-hütung", weil durch dieselbe ein Gläubiger gegen Verlustbehütet"zu werden wünscht: aber es ist vor und bei der Abfassung desbetreffenden Scheines Pflicht, sich daran zu erinnern, daß auch derBürge und auch der Schuldner gegen Verlust behütet sein wollen.

591. Welche Angaben müssen in jedem Bürgschaftsschmieenthalten sein?

a.) Die Namen des Bürgen, des Gläubigers und desSchuldners, und zwar so bestimmt, daß eine Verwechselungder betreffenden Personen nicht möglich ist.

b) Die Angabe des Kapitals oder der Sache, für welcheman bürgt, und zwar so genau, daß über die Größe unddie Art der Verpflichtung kein Zweifel sein kann.

e) Die ausdrückliche Erklärung, daß man für die Ver-pflichtung eines anderen hafte.