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Katechismus der Stilistik : eine Anweisung zur Ausarbeitung schriftlicher Aufsätze
Entstehung
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Dritter Teil. Komposition.

301. Wie vielfach müssen demnach die besonderen Kompositions-regeln sein?

Eben so vielfach, als die Arten der Aufsätze vielfach sind.

302. Welche Arten von Aufsätzen sind hierbei zu beachten?

Anknüpfend an Fr. 10 —16 ist hier die Antwort, daß

den speziellen Kompositionsregeln gegenüber so viele Artenvon Aufsätzen angenommen werden müssen, als es, hervor-gerufen durch den verschiedenen Inhalt und Zweck, ver-schiedene Arten des schriftlichen Ausdrucks giebt.

303. Worin findet die vorliegende Aufgabe ihre Beschränkung?

An sich ist die Verschiedenheit des Inhalts und Zwecks

eines schriftlichen Aufsatzes unbegrenzt: allein es kann vonspeziellen Kompositionsregeln nur insoweit die Rede sein,als es nach hergebrachter Annahme verschiedene Stil-arten giebt.

304. Woran muß demnach unser Katechismus sich hier an-schlicßen?

An die vorhandenen Lehrbücher des deutschen Stils.

305. Weshalb ist unser Katechismus hier zwiefach an dievorhandenen Lehrbücher verwiesen?

Weil er seinem Zwecke gemäß kaum für ein, höchstenszwei Beispiele neben seinen Regeln Raum hat und dennochwünschen muß, daß eine größere Zahl von Beispielen ver-glichen werde.

306. An welches Lehrbuch hat sich unser Katechismus zunächstangeschlosscn?

An Ritserts „Lehre vom deutschen Stile" (Darmstadt,Ivh. Phil. Diehl).

307. Inwiefern ist er bei dieser äußeren Anordnung von demgenannten Buche abgcwichcn?

Namentlich darin, daß er einzelnes hinzunahm, wasRitsert ausließ, so z. B. die „Rede", und anderes, so „DieBeantwortung von Fragen" als nicht hierhergehörendesausließ.