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Zweiter Teil. Disposition.
13V. Welches Verhältnis ergab sich daraus zwischen deräußerlichen und innerlichen Disposition?
Wir sahen (Fr. 126—128), daß die äußerliche Zurecht-legung des Stoffes der eigentlichen Disposition desselbennotwendig vorangehe, werden aber für die Folge, dem ge-wöhnlichen Sprachgebrauchs gemäß, nur die letztere „Dis-position" nennen.
131. Worin besteht denn nun das allgemeine Wesen einerDisposition?
Der Zweck einer Disposition ist, den Weg vorzuzeichnen,welchem der Verfasser bei der Abfassung seines Aufsatzesfolgen will. Daher muß sie, wie auch der Grundriß zu einemBaue nur mit Linien gezeichnet ist, allen rednerischenSchmuck zurückweisen und sich innerhalb streng logischerGrenzen bewegen. Sie muß ferner die logische Ordnung dereinzelnen Begriffe, ihre Ueberordnung, Nebenordnungund Unterordnung (s. Fr. 88 und ff.), klar hervor-treten lassen. Sie muß endlich ihre Schematisierung sotief hinab vornehmen, daß sie zur genauen Bezeich-nung des innezuhaltenden Weges ausreicht.
132. Was ist über das erste der genannten Merkmale einerDisposition ferner zu bemerken?
Wer bei dem Entwürfe einer Disposition rednerischenSchmuck, d. h. über die einfache Beschreibung hinausgehendeZusätze hinzufügt, der vergißt, daß der Zweck der Dis-position kein anderer ist, als den Weg zu zeigen, auf demder Verfasser gehen will, und daß jede Hinzufügung dieserArt zweckwidrig ist, weil sie nur dazu dient, die scharfe Be-grenzung des Weges zu bedecken.
Denselben Fehler würde begehen, wer einen Grundriß zu ent-werfen hätte und dabei an Hervorhebung der Perspektive, des Lichtsund Schattens dächte. Auf solche Weise käme etwa ein Bild deszukünftigen Gebäudes, aber nicht ein Grundriß heraus, dessen sichMeister und Gesellen bei dem Baue bedienen könnten.