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Erster Teil. Jnvcnlion.
Geschichte neuerer Zeit recht zu würdigen begonnen hat (vergl.Fr. 414 und 41b).
114. Welche Praktische Regel crgiebt sich daraus?
Wenn du ein Thema zu behandeln hast, welches in derallgemeinen Weltgeschichte weniger beachtet wurde, so wendedich für deine spezielle Intervention nicht an diese, sondernan denjenigen ihrer Zweige, welchem dein Thema zunächstangehört!
Als solche sind z. B. zu nennen die Geschichte des Handels, derLandwirtschaft, der Technologie, der Physik, der Chemie, der Mathe-matik rc.
115. In einen wie weiten Kreis hinein <s. Fr. 102) soll abernun die also dargelegtc spezielle Invention ausgedehnt werden?
Der Umfang der speziellen Invention muß im allgemeinenobjektiv aus der Beschaffenheit des Themas und subjektivaus dem speziellen Zwecke des betreffenden schriftlichen Auf-satzes bestimmt werden. In den Kreis der speziellen In-vention gehört alles dasjenige hinein, wodurch die betreffendeFrage dem Verfasser vollständig aufgeklärt und nach allenSeiten hin zurechtgelcgt wird.
116. Welche Gefahr liegt dabei am nächsten?
In jeder einzelnen Antwort, die wir auf eine auf-geworfene Frage finden, liegen wiederum neue Fragen, undeine Notiz im Merkbuche macht immer andere wünschens-wert, so daß, wenn nur die objektive Seite der speziellenInvention festgehalten wird, sich ihr Kreis ins unendlicheerweitert. Dadurch kann die Invention, anstatt die not-wendige Voraussetzung der Komposition zu sein, ihr wesent-liches Hindernis werden.
Es liegt z. B. vor uns das Thema: „Bedeutung der Leinwand-manusaktur für Deutschland". In der speziellen Invention habenwir es erkannt, daß uns die aufgeworfene Frage objektiv nur indem Grade klar werde, in welchem wir daneben die Bedeutung derWollen-, Baumwollen- und Seidenmanufaktur erkennen. Wir habenvielleicht Andersons und Fischers „Geschichte des Handels", Poppes„Geschichte der Technologie" durchgemacht, sind dann in die un-