- r—'-
Z »v e
nn: Ersaubniß zum Kampfe zu fragen, den Gegner eigenmächtig über.'fi-l. Die Barbarei unsers Vaterlandes stieg zugleich mit der Anar-chie »nd dem LehnSspstew: vergebens suchte die^Geisikichkcit. die beiden andern Ordalirn (s. dies. Art), weil sie dieselben anordnete,das größte Interesse und ein treffliches Mittel zur AuSbre tnng ihrerrichterlichen Gewalt fand, den geriet tlichen Zweikämpfen Einhalt zuthun; die Kaiser selbst konnten dieselben nicht bindern, und wagtendas ganze Mittelalter hindurch kein allgemeines Verbot derselben; undeben so fruchtlos waren die päpstlichen Strafges-tze dagegen: ja die-selben gewannen unter den Beherrschern Deutschlands aus dem Säch-sische» , Fränkischen, Hvheustauffischen und Desterreichischen Stammso ungemeine Fortschritte, daß nicht nnr die allermeisten RechtShändcldes Adels von Wichtigkeit durch sie a„Sg> macht, sondern auch Fra.gen deS streitigen R:ch»S (z. B. unter Otto l. doS noch jetzt gültigeRecht der vaterlosen Enkel, zugleich mit den Brüdern ihres verstorbe-nen Vaters den Großvater zu beerben) auf eben diese Art entschieden,und sogar neue Gesetze durch dieselben festgesetzt wurden. Nicht bloßAdlichen, sondern olle Frcigeborne hatten das Recht dazu, wiewohl die-selben in den Städten wegen der Industrie und Abneigung vor demWaffengeräi'sch nie sehr gebräuchlich wurden, auch viele Reichsstädte,z. B- Frankfurt, Nürnberg, RegeuSburg u. a. durch besondere kaiser-liche Privilegien von der Verbindlichkeit, sich außerhalb ihrer Skalt-» stellen, befreit wurden. Die Vornehmsten ReichSsürstcn, sogar dirGeistlichen forderten einander dazu auf: nno obschon Geistliche, Frauen-zimmer, Greise und Unerrvochsene einen Dor (echter an ihre Stelleschicken konnten (der aber bann, wenn er um Lohn gedungen wurd-,ehrlos war), so stellten sich doch häufig Geistliche und Frauenzimmerin Person; und kämpfte ein Mann mit einer FrauenSperson, so muss-te dieser biS an den Unterleib in einer weiten Grude sichen, und derStreit wurde, nach der verschiedenen Landessltte, mit Slreikkvlben,Schleudern , oder langen Stangen geführt. Den döc! sten Schwungbekam der Zweikampf durch den im raten und iZken Jahrhundertegebildeten besonderu Geist deS R itterwese nS; denn da den fan-tastischen , und immer von Tapferkeit und edlen Heldenthaken träu-menden Rittern niMlö heiliger war alS Ehre und KriegSruhm, soh't ten sie nicht nur sehr häufig gerichtliche, sondern auch außer-gerichtliche Zweikämpfe, Letztere hießen Ritterkäwpfe, zumUnterschied von den gerichtlichen, die man Kampf- und Kolve ti-gert chte nannte, und wurden außerordentlich häufig; man führtefie bloß wegen Ehrensachen vor selbst gewähsten Schiedswännern,zu Fuß»vder zn Pferde: und aus ihnen entstanden die Duelle, ein«och heut zu Tage dem Adel anklebender Ueberrest aus den Zeitender finste'ki Bardorei! Im izlen und lgten Jahrhundert blieben dierichterlichen Zweikämpfe in dem größten Flor; die Kaiser errichtetensogar privis'-girte Kampfgerichte, z. B. zu Fürtb, kmBurggrasthnm Nürnberg, in Anspach, Mürzburg, vorzüglich aber zuHaste in Schwaben n. s. w. und bestätigten, ungeachtet sie die Zwei-kämpfe haßten, dennoch, wegen der Unmöglichkeit, sie zu verringern,
-PH-