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6 (1813) Neues Zeitungs- und Conversations-Lexikon : oder Handwörterbuch für die in der gesellschaftlichen Unterhaltung vorkommenden Gegenstände, mit beständiger Rücksicht auf die Ereignisse der ältern bis auf die neuesten Zeiten. 6 / [T - Z]
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lian ausgegeben wird , der hierzu Ende des 7. Jahrhunderts den christ-lichen Glauben predigte, und auch als Patron deS Stifts von jeherverehrt wurde: wiewohl Andere den heil. Burkhard als ersten Bi-schof angcben. Merkwürdig war es, daß der Bischof von Würzburg,der zugleich unmittelbarer Stand des Reichs war, in geistlichen Sachenunter dem Erzbischof von Mainz, und zwar deswegen stand, weil dererste Bischof zu Mainz, Bonisacius, den ersten Bischof nach Würz-burg gesetzt hatte; ingleichcn, daß er stch einen Herzog von Fran-ken schrieb; nicht minder, daß er bei öffentlichen Feierlichkeiten durchseinen Morschall ein bloßes Schwert vortragen ließ. Dieses Bisthumoder Hochstift Würzburg, welches bereits durch den Lüneviller Friedenmit den übrigen geistlichen Besitzungen der Secularisation unterworfenworden, kam nun als Fürstentum durch den Reichsdeputations-Reccßvon igc>z an Bayern; durch den i ZoA aber abgeschlossenen PresburgerFrieden , und zwar nach dem 11. §. an den Chursürst von Salzburg,Ferdinand, Bruder Kaisers Franz II., welcher mit Beibehaltungseiner Churwürde nun 1806 davon Besttznahm; aber unterm 30. Sept.dieses Jahres den Titel: Großhcrzog stch beilegte, als solcher demRheinbünde beitrat und nun auch im Jon. 1307 den Besitz der Eiaen-thums-und Souverainitatsrcchtc über die ihm zuerkanntcn Besitzungen:alS d^ des Jobannitcrordcns i» dem Umfange des GroßderzvgthumsWiirzburg, ferner über die Besitzung-» des Grafen von Ortenburg, dieFreiherrschaften von Tann und Woyhers rc. und überhaupt alle incla-virten ritterschaftlichen Güter ergreifen ließ.

So sitzt nun der Großhcrzog beim Rheinbund im Collegium derKönige; jedoch bleiben ihm die Rechte als Glied der kaiserl. östcrreich.Familie Vorbehalten. Er präsidirt in dem Staatsrathe, welcher dashöchste Collegium in seinem Lande ausmacht; die Landesdirection be-steht aus 2 Sektionen : der Regierung und der Rentkammcr. Die Ein-künfte betragen mit den Stiftern s,800,000 Gulden. Das Groß-herzog thum Würzburg, so wie es jetzt» gegen Norden an dieKönigreiche Sachsen, Westphalen, und Herzogth. Coburg, gegen Ostenund Süden an Bayern und gegen Westen an das Fürst!. Primatischegrenzt, hat einen Umfang von 70 Ouadratmeile» und 240,000 Einwoh-ner; mit Inbegriff aber der Besitzungen des Johann. Ordens rc., überwelche es die Oberhoheit hat, 77 1/2 Lkadratmeilen mit 256,500 Ein,wohnern. Ein äußerst fruchtbarer'Boden und ein mildeS, angenehmesClima macken es besonders zu einem segensreichen Weinlande, das dieFrankcnwcine am vorzüglichsten li fert, und besonders wegen desStein»und Leisten-Weines, welche bei Würzburg, jener am Stein-, dieseram Frauenberge erzeugt werden (s. den zunächst folgenden Art.) rühm-lich bekannt ist. Auch Getreide, Hanf, Obst; Eisen, Steinkohlen;Mineralwasser rc. gute Vieh- (nahmentlich Rindvieh-) zucht u. s. f.gehören zu den vorzüglichen Produkten dieses Landes, das auch be-sonders noch bedeutende Garnspinnereicn und Leinwebereien (an derRhon) hat, und den Handel vorzüglich mit Ausfuhr der Weine, deSObstes rc. treibt. die Haupt-und Residenzstadt des Großherzog-thums ist Würzburg.