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mkges, unempfindliches, dem Fleische ähnliches Wesen, welches inden Geschwüren und Wunden,, entsteht, und weggebeizt oder weggc-fchnitten werben muß, ehe die Wunde^zuheilen kann. — WildeSWasser, nennt man gemeines Wasser, das nahe bei Salz - oderMineralquellen befindlich ist, uud als nachrheilig davon abgeleitetwerden muß.
Wtldbad, ein artiges überaus angenehmes Städtchen an derEnS, >m Königreiche Wirtembcrg, mit einer vorzüglich fruchtbarenLandschaft und einem warmen Bade.
' Die Wildbahn beißt der Ort, wo sich das hohe Wildpret auf-
> hält und gehcget wird; dann heißt's aber auch im Fuhrwesen der un-! gebahnte Weg neben dem ordentlichen Fuhrwege: daher sagt man,
^ wenn Z Pferde vor einem Wägen neben einander gespannt find: das
dritte Pferd gebt auf der Wildba h n.
Der Wild bann ist von jenem Morte wobl zu unterscheiden,welches die Befugniß bez ichnet. Andre von der Jago auszuschließe»— ein Vorrecht, das besonders den königl. Forst.n znstand.
Wilhelm der Eroberer, Herzog der Normandie und Körnig von England, einer der merkwürdigsten Regenten des n. Jahr-hunderts. — Die Französische Provinz Normandie hatte seit denkEnde des yten Jahrhunderts ihre eignen Herzoge, die den Königenvon Frankreich gefährlich waren (s. d. Nor männer). Im urenJahrhundert regierte in dieser Provinz Robert ll. der mit eines Kürsch»nerS Tochter emen Sohn, Wilhelm, außer der Ehe gezeugt hatte,Robert, der keine ehelichen Kinder hatte, bestimmte ihn zu seinemNachfolger, und der Adel der Normandie versprach ihm auch, Wil-helmen als Herzog anzuerkennen. Wilhelm war erst zehn Jahr alt,als Robert, der bereits bei Jahren war, sich entschloß eine Wall-fahrt inS gelobte Land zu thun. Er versammelte seinen Adel, stellteihm seine Reise vor, bath ihn, sich Wilhelms anzunehmen, und tratdarauf die Reise an, von der er aber nicht zurückkam, indem er aufder Rückreise aus dem gelobten Lande starb. Wilhelm bestieg nunden herzoglichen Thron, wurde von einem Theile des Adels unterstützt,/- und behauptete sich mit dessen Hülfe gegen den andern ihm abgeneig-ten Theil des Adels und gegen den König Heinrich l. von Frankreich(f 1060). In England regierte damahlS Eduard der Bekenner(ein Beinahme, den er seines frommen Lebens wegen lerhielt, dasauch unter Papst Alexander HI. seine Canonisation bewirkte). Da erauch keine Kinder hatte, so war seines Bruders Sohn der vcrmuth-liche Erbe des Englischen Throns; allein Eduard fürchtete, daß sichdieser nicht behaupten möchte, und äußerte daher, wie man sagt, denWunsch: daß der Herzog der Normandie, Wilhelm, mit dem er ver-wandt war, sein Thronfolger werden möchte. Er starb jedoch, obneetwas ganz Bestimmtes darüber verordnet zu haben, im Jahr 1060.Noch lebte damahls Harald, ein Sohn des Königs von EnglandEnut, der vor Eduarden regiert hatte. Dieser bemächtigte sich nachEduards Tode sogleich der Regierung, und weigerte sich, solche Wil«Helmen abzutreteiu Wilhelm, der sein Recht zum Throne auf jeneI Conv. Lex. Sechster Band. E r