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lizische adeliche Leibgarde , und die Trabantengarde; der Orden desgoldenen VließeS, der Stephans - und Leopoldsorden, die militäri-schen Marien Thereflen- und Elisabethorden, und der weibliche Stern-kreuzorden. Unter den Hofstellen ist die wichtigste die StaatScoofe-renz unter dem Vorsitz Seiner Majestät. Die Hof - und Staats-kanzlei besorgt die auswärtigen Angelegenheiten; die vereinigte Hef-stelle besorgt die Geschäfte d r Deutschen Erbländer; die Unganicheund Sicbenbürgifche Hoskanzlei; die Hoskammer ober oberste Finanz-hofstelle mit ihren mannigfaltigen untergeordneten Zweigen und Gefällen; die oberste Justizstelle; und die oberste Polizei Hofstelle. Zu >den übrigen Stellen gehört die niederösterreichische Regierung, das iApellationsgericht, die n'ederösterreichischen Landrechte, das Merkan-til - und Wechfelgericht, die Stadkhauptmannfchaft, die niederöster-reichischen Landstände u. s. w. In allem sind gegen 70 öffentlicheAemler in Wien vorkanden.
Wienerisch-Neustadt, der Stadt Wien gegen Süden, eineStadt, wo in LAO Häusern 6000 Menschen wohnen, und eine Kriegs-Akademie ihren Sitz hat.
Wiesbaden, nicht weit vom Rhein, eine wohlgebaute Stadt,von mehr als 400 Häusern, der Sitz der Na ssaui scheu Regie-rung; ei» sowohl seines AlterthumS als seines heißen BadeS wegenberühmter Ort.
WiZKt, (Engl. Weiht) eine schöne Insel am Kanal von Eng-land, wo eS sehr feine Baumwolle gibt.
Wilberforce, s. Negerhandel.
Wildacker, ein Stück Feld, welches zum Behufe des Wil-des in einem Thiergarten mit Feldfrüchten bestellt wird. — Wild-factor heißt derjenige, an welchen das geschossene Wild abgelicfertwird, um eS nach einer vorgeschriebenen Taxe zu verkaufen. — Wild-fang, ein in der Wildniß ausgewachsenes, noch ungebändiglas Pferd.Desgl. ein alter wild gefangener, aber gezähmter Habicht oder Fal-ke. Bei den Gärtnern ein wilder Stamm, auf welchen gepfropftwerden soll. Im ältcrn Deutsch: ein herrenloser Ausländer, daherdas Wild fangsrecht, d. i. in der Unterpfalz das Recht des Lan- ,deSherrn, herrnlose oder unehliche Leute, zu welchen sich innerhalbJahresfrist kein Oberberr Meldet, zu eigenen Leuten zu machen,und deren Vermöge» nach ihrem Tode einzuziehen. — Wild grafhieß im Mittelalter ein Graf, der vom Kaiser über waldige und un-bebaute Gegenden gesetzt war, um fle urbar zu machen, wie Rau-gras. S. dieses. — Wildhonig heißt der Honig von Waldbie-nen. — Wild Meister, ein höherer Forstbedienter, welcher die Auf-sicht über da< Wild hat, und in einigen Gegenden mit dem Ober- >>förster, in andern mit dem Forstmeister übereinkommt. —Wildrufnennt man gewisse Pfeifen, welche den Laut des WildeS nachahmcn.
In Nürnberg hat man besondere Wildruf- oder Wildhoru-Dreher,die ein geschlossenes Handwerk ausmachen. — Wildschnr, ein Scla«vonischer zottiger Wolfspelz mit auswärts gekehrter Haarseite.Wildes Feuer heißt eine Krankheit deS Rindviehes, gewöhnlicherBrand genannt. — WildeS Fleisch, ein schlaffes, bleiches, sch!^