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Stadt-Düsseldorffische Policey- und Tax-Ordnung : auffgerichtet im Jahr 1706
Entstehung
Seite
108
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(10.8) S:Amit nun die auß Unserem gnä-digsten Befelch dem gemeinen Weesenzum Besten new eingerichtete Policey.und Tax=Ordtnung zu Jedermanns0Wissenschafft können- und observiretwerden möge, solle solche nicht allein durch offenenDruck publiciret / und an gewöhnlichen Ortheren af-figiret, sonderen auch von hiesigem Magistrat, wel-chen Wir allen Falß dafür ansehen werden / daraufffest gehalten / die Ubertrettere und Contravenienten /befindenden Dingen nach zur wohlverdienter Brüchten- oder sonst anderer empfindilicher Straff ohne dieallergeringste Conniventz und Absehen der Persohnengezogen werden; Urkundt Unser Eygen-HändigerUnterschrifft und vorgedruckten geheimen Cammer-Cabinets Siegel. Geben in Unser Residentz-Stadt Düsseldorff den 7. Julii 1706.Johann Wilhelm Chur-Fürst1.Vt. Freyherr von Giese.