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Stadt-Düsseldorffische Policey- und Tax-Ordnung : auffgerichtet im Jahr 1706
Entstehung
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(100.)ARTICULUS XXXX.Vom Drage-Lohn.Euen hieselbst=ahngeordtneten Drägerensolle von einem Faß Butter / ähmb Ohligähmb Hönig / Faß Tarr / ähmb Wein /Bier, Tonne Rhein, oder See-Fisch undsonsten, was an dergleichen Wahren in Ahm-Fässe.ren gefüllet wird / auch Pack=Körbe und Ballen biß300. Pfundt schwär, so zwischen zweyen getragenwerden können/ vom Rhein in die Stadt/ ohne Un-terscheidt wo das Hauß gelegen zu fahren: oder zu1. Schillingtragen gegeben werdenVon eine Tonne Herring / Laberdaen und der1. Stüb.gleichen2. Alb. lichtVon einen Sack SaltzVon einer Kahren voll auff und abzuladen 1. SchilVon einer Kahr Hauß-Gerath aber, wobey schwäreKisten und Kasten seyn, selbe auff die Kahre, auchhernacher auff die Zimmer- und Söller an seinen2. Schil.behörigen Ohrt zu arbeitenVon einen Centner Zinn, Bley, Eysen, Stahl und2. Stub.dergleichen in die Stadt zu tragenVon