(70.)Sde und dergleichen præcise, (obwohlen sonsten einjeder seinen Mitt-Bürgeren vor anderen, bevorabFrembden und Außländischen, solchen Verdienstlieber von selbsten gönnen wird) nicht gebundensein solle, sonderen er anderer Frembder in hiesigerStadt eben nicht gesessener Handtwercks=Leuthen zuseinen Vortheil und Menage so gut er könne / undRath finde, sich bedienen möge, dergestalten jedoch, wann die Maurer, Zimmer-Leuthe undSchreiner, damit der Baw-Herr durch sie in un-nöhtige Kost und Schaden nicht geführet werde, wieoben bey den 19. Articul gemeldet, ihre Wissenschafftund Capacität zu vorn dahie gezeiget haben werden;Welchem nechst bey diesen thäuren und beschwer-lichen Kriegs-Zeiten) dah bey verhoffentlich baldterfolgenden lieben Frieden und wohlfeihle ein nähe.res verordtnet werden solle, denen Zimmer-Leuthen,Schreiner, Leyen-Decker, Pliestere, fort übrigeim Tag-Lohn arbeitende Handt-Werckere vom 1.Aprilis biß Martini den Meister selbsten 20. Stüber,einen Meister-Knecht, so seine Sachen verstehet,und dafür passiren kan / 19. Stuber: einen ordinarien Knecht 17. Stüber einen Lehr-Jungen im er-sten
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