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Stadt-Düsseldorffische Policey- und Tax-Ordnung : auffgerichtet im Jahr 1706
Entstehung
Seite
61
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(61.)Zimmer Schuhe und Pantoffelen machen müssen,mit den Ambts-Meisteren und dem gantzen Ambtwegen ihre Gebührnüssen aber, solle es wie bey de-nen Schneideren oben gemeldet, gehalten werden;Die Schlösser sollen ein sauberes Cabinet oder Stu-ben=Schloß sambt zubehörigen Beschlag oder wanneiner nicht so sehr von Schlösser als anderer sauberArbeit Profession machen wolte, ein anderes Kunst-Stück in Gegenwahrt der vier Ambts-Meisterenschmieden; Und jedem Meisteren für seine Versaumb-nüß 1. Florin und 4.Fl. für ihren Trunck geben;Wolte nun ein oder ander Meister wehrenderZeit er am Meister-Stück arbeitet demselben besu-chen und zusehen, ob er die in ihrer Gegenwarthgeschmiedete Arbeit auch selber verfertige, solle ihmsolches zwaren frey stehen / dabey aber keinen Trunck,wodurch der einerso wohl / als der ander von der Ar-beit, wie bißero geschehen, dergestalten abgehaltenwird, daß manniger viele Wochen ja Monathendarahn arbeite, und ihm mehr an Bier und Brandtwein koste / als das Schloß oder Meister-Stück wehrt /ihnen gegeben werden;Wann