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Stadt-Düsseldorffische Policey- und Tax-Ordnung : auffgerichtet im Jahr 1706
Entstehung
Seite
57
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1 (57.)entstehende Inconvenientien aber fürs Künfftig ab-zuschaffen / und als viel thuenlich zu remediirenwollen und verordtnen Wir hiemit gnädigst, daßzwaren die Zünfften bey ihren Privilegien und alt-hergebrachten guten Brauch belassne; die dabeyeingeschlichene Miß Bräuche aber abgeschaffet undverbessert werden sollen;Welchem nach alle die jenige, so, als Mei-ster in hiesiger Unser Residentz-Stadt hinführo ar-beiten, und einen offnen Laden führen wollen, Sieseyen Zunfftmässig ins Ambt angenommen, odervon Uns, als Frey-Meisteren das Ambt geschencketworden / vorerst nebst auffweisung ihrer Geburths-und Lehr-Brieffen die hiesige Bürgerschafft gewin-nen, und demnechst zu Bezeugung ihrer Wissen.schafft und Capacität ein jeder nach seinen Ambachtund Hand-Werck folgendes Meister-Stück zu ver-fertigen gehalten sein sollen;1. Sollen die Maurer in Gegenwarth zweyerAmbts-Meisteren einen vollkommenen Grundt undAbriß, von einer Kirchen oder commoder Wohn-Behaussung mit allem Zubehör verfertigen / undsolchen demnach in einen Model von Leimb bringendamit