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Provisional-Erb-Vergleich Im Jahr 1666. Zwischen Dem Durchleuchtigsten Fürsten und Herrn H. Friderich Wilhelmen, Marggraffen zu Brandenburg ... Und Dem Durchleuchtigsten Fürsten und Herrn Hn. Philipp Wilhelmen, Pfaltz-Graffen bey Rhein, In Bayern, zu Gülich, Cleve und Berge ...
Entstehung
Seite
26
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05 (26) So-rims-Verträge und dabey vorbehaltene RechtlicheAusführung der Haupt=Sachen für sich cessiret undauffgehoben ist / so wollen sie in Krafft dieses denen zwi-schen ihnen beyden bißhero am Kayserl. Reichs=Hoff-Rath geschwebeten Rechts-Processen wegen dieserLande / und des darauff von beyden Theilen præten-dirten Succession-Rechtens beständig renunciret unddieselbe allerdings auffgehoben haben / auch solches derRöm. Kayserl. Majestät gebührend hinterbringen / undbey Deroselben umb Abolition und Cassation diesesProcessus, so viel beyde Ihre Churfürstl. und Fürstl.Durchl. Durchl. und Deroselben Descendenten be-trifft / anhalten; Bey Fortsetzung und Ausübung dernoch übrigen Processen über diese Lande aber wollenbeyde Churfürst und Fürst einer dem anderen bestermassen sociatis & consolidatis Juribus assistiren /und ihren besten Fleiß anwenden / daß solche zu Ende ge-bracht / und sie durch ein Definitiv-Urtheil bey ruhigemund unperturbirten Besitz dieser Lande desto beständi-ger conserviret werden mögen / allermassen sie dan ihrerSache und deren Gerechtsame vollkommentlich ge-trauen / und darinnen eines gewierigen Spruchs sichgäntzlich versicheren.XX. Damit auch über diesen Vergleich von beydenChurfürsten und Fürsten und Dero Descendentendesto fester und beständiger gehalten werden möge / sowollen beyde Churfürst und Fürst zuforderst Ihre Kay-serliche Majestät unterthänigst ersuchen / die Guarantiedesselben über sich zu nehmen / und soll ferner die imMünster= und Osnabrüggischen Friedens=Schluß be-griffene Guarantie gleicher massen hierauff dergestaltgezogen werden / daß auff beschehene Requisition die