Druckschrift 
Provisional-Erb-Vergleich Im Jahr 1666. Zwischen Dem Durchleuchtigsten Fürsten und Herrn H. Friderich Wilhelmen, Marggraffen zu Brandenburg ... Und Dem Durchleuchtigsten Fürsten und Herrn Hn. Philipp Wilhelmen, Pfaltz-Graffen bey Rhein, In Bayern, zu Gülich, Cleve und Berge ...
Entstehung
Seite
25
URN (Seite)
  
Einzelbild herunterladen
 

(25) so-disponiren haben sollen / wie solches des Kreises In-teresse erfordert / und es vor den gesambten Ständenzu verantworten.8. Endlich und zum achten sollen die Executionesund was sonsten in Kreiß-Sachen vorzunehmen / durchdie ausschreibende Churfürsten und Fürsten communiconsilio & ope fortgesetzet / und durch einen oder ande-ren absonderlich/ und ohne seines mit ausschreibendenFürsten Vorwissen und Belieben nichts vorgenohmenwerden / ausser daß es auff obgesetzten Dissensions-Fallzwischen Gulich und Cleve also / wie es dabey exprimi-ret gehalten werden soll.Weilen auch hiebevorn zu Regenspurg dieserhalbzwischen Ihro Fürstl. Gnaden zu Münster und IhroFürstl. Durchl. zu Neuburg sub dato den 2. Julii 1653.ein absonderlicher Recets ebenmässigen Inhalts auff-gerichtet worden / so wird derselbe (als welcher nunmehrweiter und auff Se. Churfürstl. Durchl. zu Branden-burg wegen des Hertzogthumbs Cleve vorgeschriebenermassen mit extendiret) Krafft dieses erwiedert und be-stättiget / womit also dieser Punct seine Richtigkeit ha-ben / und was desfals obgemelter massen verglichen / be-ständig allerseiths gehalten / und darwider nicht gehan-delt / auch des Herrn Bischoffs zu Münster Fürstl. Gn.dieses alles per Extractum communiciret / und die-selbe auch ihres Orts darüber zu halten / von beydenChurfürsten und Fürsten gebührend ersucht werdenſollen.XIX. Und weilen nunmehr durch des AllerhöchstenGnade beyde Churfürst und Fürst auff obgedachteWeise unter sich völlig und erblich verglichen / dadurchdan die vorhin auffgerichtete Provisional- und Inte-rims-B 5