08 (24) So-seiths Prædicaten und Titulatur, nach Gelegenheit derSachen und Beschaffenheit deren / an welche solcheSchreiben oder Patenten gerichtet werden / mit VorzugJhrer Fürstl. Gn. zu Münster / wie im §. 2. gemeldet /dem Herkommen gemäß / ausgefertiget und expediretwerden / zumahlen aber nichts abgehen / ehe und bevores von Ihro Fürstl. Gn. zu Münster und beyden Chur-fürsten und Fürsten approbiret / mit ausgefertiget / sub-scribiret und consigniret worden / wobey auch IhroFürstl. Gnaden zu Münster frey stehen und unbenoh-men seyn soll / gestalten Sachen nach darin zu änderen /ab- oder zuzusetzen/ jedoch daß solche von Ihro Fürstl.Gn. beschehene Erinnerungen demnechst Ihro Chur-fürstl. und Fürstl. Durchl. Durchl. vor der Ausferti-gung wieder communiciret / und also die Sachen inFormalibus & Materialibus von allen Theilen ein-hellig / oder im Fall Chur=Brandenburg und Pfaltz-Neuburg respectivè wegen Gülich und Cleve nichteinig seyn würden / durch die auff obige Weise erwehnteMajora verglichen / und die ausgefertigte Schreibendurch den Kreiß-Syndicum oder Pfennings-Meisternan die Stände fort bestellet werden.6. Zum sechsten soll auch die Benennung der Kreiß-Bedienten verglichen werden / und conjunctim gesche-hen / deren Besoldung aber aus gemeinen Mitteln zunehmen/ und mit der Stände Vorbewust und Bewil-ligung einzurichten; Gestalt auch7. Zum siebenten die ausschreibende Churfürst undFürsten wegen des Orts und Verwahrung der gemei-nen Cassa und Truhen nach Veranlassung der ZeitLäuffte und Gelegenheit sich jederzeit mit Zuziehung derStände zu vergleichen / und darüber conjunctim zudispo-
Druckschrift
Provisional-Erb-Vergleich Im Jahr 1666. Zwischen Dem Durchleuchtigsten Fürsten und Herrn H. Friderich Wilhelmen, Marggraffen zu Brandenburg ... Und Dem Durchleuchtigsten Fürsten und Herrn Hn. Philipp Wilhelmen, Pfaltz-Graffen bey Rhein, In Bayern, zu Gülich, Cleve und Berge ...
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