Druckschrift 
12 (1847) Regalien bis Schottische Philosophie
Entstehung
Seite
752
Einzelbild herunterladen
 

752

Schottland (Geographie und Statistik)

den. Die Gebietsgröße dieser Grafschaften ist sehr ungleich. Die kleinste County ist Clack-mannan, die größte Znverncß, letztere ist 85 Mal größer als erstere. Die Volksmenge hatsich seit der Mitte des 18 . Jahrh-, trotz der Auswanderungen, fast verdoppelt und beträgtgegen 2,766606. Der Schottländer ist nachdenkend und besonnen, aber fröhlicher gestimmtals der Engländer; dabei kühn, ehrgeizig und ausdauernd in allen seinen Unternehmungen.

Von seiner Liebe zum Erwerb getrieben, wandert er gern aus nach England oder den über-seeischen Besitzungen, wird aber in der Fremde nicht leicht heimisch und kehrt später gewöhn-lich zurück, um im Vaterlande seine Tage zu beschließen. Die Schotten, besonders die Hoch-schottländer oder Bergschotten, sind tapfer, gastfrei, wohlwollend, dabei stolz auf ihrenStamm (Clan) und ebenso haushälterisch wie die Engländer, aber unmäßiger im Genußgeistiger Getränke. (S. Hochland.) Die Stammverschiedenheit der Hochländer und derNiederländer tritt noch immer in Sitten und Charakter hervor und der gegenseitige Haß, derzwischen beiden seit alter Zeit bestand, wird durch die harten Bedrückungen, welche jene alsPächter von diesen oft erleiden müssen, forterhalten. Die hochländ. Sprache oder das Er-sische ist ein Zweig des Galischen und dem Irischen verwandt. Das Niederschvttische istkeineswegs blos ein verdorbener Dialekt des Englischen, sondern eine eigene Sprache, die sichunabhängig von dem Angelsächsischen durch nordgcrman. Einwanderer gebildet zu habenscheint und viele Beimischungen aus dem Galischen und Französischen erhielt. Vgl. die Ein-leitung zu Jamieson'sLt) molo^icsl üictionsr^ oktbe scottisb IsnAiia§e" (2 Bde., Edinb.1868, und 2 Ergänzungsbände, l 825,4.). Früher als Schriftsprache in Prosa und Ver-sen ausgebildet, wurde sie durch den Gebrauch des Englischen unter den höhern Ständenverdrängt, ist aber in neuern Zeiten von ausgezeichneten Dichtern, z. B. Burns, Hogg,Cunningham, wieder benutzt und zu Ehren gebracht worden. Vgl. Fiedler,Geschichre dervolksthümlichen schot. Liederdichtung" (2 Bde., Zerbst l 846). '

Die pvlitischeVerfassungS.shatscit der Union, besonders in neuern Zeiten, mehreVer- ^besserungen erhalten. Die Repräsentation im Parlamente war nach derfrühern Gesetzgebungvielfach mangelhaft und wurde durch die Neformbill vom 7. Juni I852 verbessert. Zufolge !derselben besitzt jetzt das Stimmrecht bei der Wahl der Abgeordneten der Grafschaften jeder .wirkliche Besitzer eines Gutes, das jährlich zehn Pfund St. Ertrag, und in den Städten jeder, ,Bürger, der von einem Grundstück als Eigenthümer oder Pachter einen jährlichen Rein-ertrag von wenigstens zehn Pfund St. zieht. In das Oberhaus sendet S. 16 Pairs, die fürjede Parlamentssitzung aus dem gesaminten hohen Adel S.s gewählt werden, jedoch wegen sei-ner presbyterianischen Verfassung keinen Geistlichen, und in das Unterhaus aus den 53 Graf-schaften 36 und aus den Städten und Flecken 23, zusammen 53 Abgeordnete. S. hat seineeigenen Gerichtshöfe, von welchen in allen bürgerlichen Rechtssachen die Berufung an daS jOberhaus geht. Es sind deren drei, die, sowie ein Admiralikätsgericht, in Edinburg ihrenSitz haben. Für die Rechtspflege in den Grafschaften bestehen außer den Friedensrichternund Sheriffs keine Provinzialgerichtsbehörden, sondern die Mitglieder der drei hohen Ge-richtshöfe bereisen zweimal im Jahre die Grafschaften, zu welchem Zwecke das Land ingewisse Gerichtsbezirke (oircnits) eingetheilt ist, um in den Hauptstädten derselben Gerichts-sitzungen für alle Civil - und Criminalsachen zu halten. Die Staatseinkünfte, welche frühervon besondern Behörden erhoben wurden, stehen jetzt unter der Verwaltung der in Londonbefindlichen Finanzbehörden. Die eigentliche Landeskirche ist die prcsbyterianische, die inihren Hauptzügcn die genfer Kirche zum Muster hat. Jeder Prediger leitet in seinem Kirch-spiele die geistlichen Angelegenheiten,hinsichtlich der Armenpflege aber und einiger kirchlichenVerrichtungen stehen ihm weltliche Älteste zur Seite, welche die sogenannte Kirchensitzung(Lirlr Session) bilden. Die untersten kirchlichen Behörden sind die Presbyterien, die sichmonatlich einmal versammeln, aus sämmtlichen Predigern eines gewissen Bezirks bestehen,und zu welchen bisweilen auch die Ältesten aus jedem Kirchspiele zugezogen werden. DiePresbyterien, 69 an der Zahl, stehen unter >5 Synoden, die aus den Geistlichen undÄltesten der verschiedenen Presbvterien zusammengesetzt sind und sich jährlich zweimal ver-sammeln. An ihrer Spitze als höchste kirchliche Behörde steht die allgemeine Versammlung(KsoersI assemblv), die jährlich im Mai in Edinburg auf zwölf Tage zusammenkommt !und der ein königlicher Bevollmächtigter beiwohnt. Vgl. Gemberg,Die schot. National-