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12 (1847) Regalien bis Schottische Philosophie
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746
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746 Schoppen Schoreel

andere Liebe im Herzen trug, der sic jedoch niemals Raum gab. Dieser Umstand machte ihreEhe höchst unglücklich, die indeß ein früher Tod ihres Gatten löste. Seitdem lebte sie von demGeräusche der Welt zurückgezogen, in einer reizenden Gegend bei Hamburg. Auf ihre lite-rarischen Bestrebungen hatte die verstorbene Rosa Maria, die Schwester Varnhagen's vonEnse, später verehelichte Assing, einen großen Einfluß. Durch sie wurde die S. mit Varn-hagen, Chamisso und Justinus Kerner bekannt. Diese Bekanntschaften verschafften ihr Ge-legenheit, mehre ihrer Gedichte in Kerner'sPoetischem Almanach" undDichterwald",sowie imMorgenblatt" mitzutheilen. Später versuchte sie sich in prosaischen Arbeiten, welchemeist historische Stoffe behandeln. Mehre ihrer Novellen erschienen unter dem TitelGe-sammelte Erzählungen und Novellen" (3 Bde., Lpz. > 82830). Beifälliger wurden nochihre Schriften für die Jugend ausgenommen, der sie in späterer Zeit ihre literarische Thätig-keit hauptsächlich widmete; auch schrieb sie ein Buch über denBürgerlichen Haushalt"(Jena 183 1). Eine ihrer interessantesten Schriften sind dieErinnerungen aus meinemLcben"(2 Bde., Altona l 838). Zu bedauern ist, daß sie des Verdienstes wegen zu viel schreibt.Diese Flüchtigkeit hat besonders viele stilistische Nachlässigkeiten in ihren Schriften veranlaßt.

Schoppen, s. Maß und Gewicht.

Schöppen oder Sch öffen (8calüni) heißen die Beisitzer in den Gerichten, besondersaber in den Dorfgerichten; auch wurde dieser Name auf die vom Staate bestellten Justiz-rollegien übertragen, die keine eigentliche Gerichtsbarkeit haben, deren Pflicht es aber ist,Urtel über die an sie zur Entscheidung geschickten Rechtssachen zu fällen. Schon in den älte-sten Zeiten konnten in Deutschland die Richter nur das Gericht anordncn und schützen, aberdas Urtel selbst mußte von den Beisitzern, den Schöppen oder Schöffen, gesprochen (gefun-den, gewiesen) werden. Auch in kleinen Orten und Dörfern waren solche Gehülfen der Rich-ter bestellt, und davon schreiben sich noch die Dorfgerichtsschöppen her, welche aber bei demaußerordentlichen Umfange des gegenwärtigen juristischen Wissens in rechtlichen Sachenjetzt nicht den geringsten Einfluß mehr haben. Es gibt deren gewöhnlich zwei, die zugleichmit dem Dorfrichter und Gerichtshalter das Personale des Gerichts bilden. Im Mittelalterbegründete man in mehren Städten Collegien rechtscrfahrener Männer, welche den eigent-lichen obrigkeitlichen Personen die Urtelssprüche verfertigten und Schöppenstühle ge-nannt wurden. Sie waren damals beinahe die einzigen des Rechts einigermaßen Kundigen;aber ihre Kenntniß erstreckte sich blos auf das eigentliche deutsche Recht, welches sie daherauch sehr standhaft aufrecht erhielten und gegen das Eindringen der fremden röm. und kano-nischen Rechte schützten. Durch sie wurde das deutsche Recht von seinem gänzlichen Unter-gänge gerettet. (S. Sachsenspiegel.) Wo keine Gesetze vorhanden waren oder ihre sehreingeschränkte Rechtskcnntniß sie verließ, entschieden sie nach Billigkeit, Herkommen und ge-sunder Vernunft. Dabei standen sie in solchem Ansehen, daß man nicht nur das ganze da-mals gebräuchliche vaterländische Recht nach ihren Entscheidungen bildete, sondern daß auchAusländer, z. B. die Polen, Preußen, Liefländer, ihre Rechtssachen freiwillig ihren Aus-sprüchen unterwarfen, welches besonders bei dem Magdeburger Schöppenstuhle geschah, derder berühmteste aller Schöppenstühle war. (S. Stad trecht.) Da aber nachher theils dasröm. und kanonische Recht 139.5 als Hülssentscheidungsquelle der im deutschen Rechte nichtbestimmten Fälle ausdrücklich ausgenommen, theils den Juristenfacultäten ebenfalls das Recht,Urtel zu machen, beigelegt wurde, verloren die Schöppenstühle das Monopol der rechtlichenEntscheidungen. Seit der Aufhebung des 1320 zu Leipzig errichteten Schöppenstuhls, mitwelchem 1372 der zu Dohna vereinigt war, im I. 1833, bestehen nur noch die Schöppen-stühle zu Halle und Jena, von denen der letztere mit der juristischen Facultät idenrisch ist.

Schoreel oder Sch orel (Jan van), der.treffliche niederländ. Maler, gcb. 1395, er-hielt seinen Namen von seinem Geburtsorte Schoorl bei Alkmaar. In früher Jugend ver-waist , nahmen sich redliche Verwandte seiner an, und da sich bei dem Knaben der Beruf zurKunst äußerte, brachten sie ihn in seinem l 3. Jahre beim Maler Willem Eornelis in Har-lem in die Lehre, der nicht ohne Talent, aber rauh, eigennützig und dem Trünke ergeben war,sodaß es ihm hier sehr übel erging. In seinem > 8. Jahre kam er nach Amsterdam in dieWerkstätte des Jak. Eornelis, eines der berühmtesten Maler und Holzschneider jener Zeit,pessen Tochter er liebgewann und bei dem er einige Jahre lang das glücklichste Künstlerleben