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8 (1846) Kaaba bis Ligne
Entstehung
Seite
747
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Liechtenstein /47

L. selbst ist der Ansicht, daß in Folge der hervorgcrufenen Discussionen viele einzelne ausseinen Sätzen gezogene Consequenzen Abänderungen erfahren werden. Sein ganzes We-sen mit seiner äußerst einnehmenden Persönlichkeit, seiner feurigen und rücksichtslosen Be-geisterung für den als richtig anerkannten Zweck, ja selbst seiner großen Reizbarkeit machtihn ganz geeignet zu Erfüllung seiner anregenden und treibenden wissenschaftlichen Mis-sion, und wenn auch manches Einzelintercsse dabei nicht berücksichtigt, manche Persönlich-keit empfindlich verletzt, mancher unberechtigte Übergriff in nicht ganz bekannte wissen-schaftliche Felder versucht und mancher Zrrthum im Einzelnen als Wahrheit hingcstelltworden sein mag, so werden doch, neben den unendlichen factischen Bereicherungen derWissenschaft durch L., die günstigen Wirkungen dieser gewaltigen Anregung jene Nach-thcile im Einzelnen weit überdauern und L.'s Namen neben denen der bedeutendsten Che-miker der Nachwelt erhalten.

Liechtenstein, ein souveraines Fürstenthum, der kleinste unter den deutschen Bun-desstaatcn, wird westlich vom Rhein, östlich von Vorarlberg und südlich von dem Schwci-zercanton Graubündten begrenzt und ist aus der Herrschaft Vaduz, jetzt Liechtensteingenannt, und der Grafschaft Schellenberg zusammengesetzt. Es umfaßt 2'/- IHM. mit6499 E., die sich zur katholischen Kirche bekennen. Die Verwaltung ist in den Händeneines Oberamts, das die Justizpflege in erster Instanz versieht, und an dessen Spitze einLandvogt steht, der nebst einem Rentmeister und einigen andern Beamten zugleich dasKameral-, Finanz- und Forstwesen besorgt. Für Justizsachcn findet von dem OberamteBerufung auf die fürstliche Hofkanzlci zu Wien statt, woselbst der Fürst für gewöhnlich re-sidirt, und als dritte Instanz ist seit 1816 das Appcllations- und Criminalobergericht inInnsbruck bestimmt, weshalb auch die östr. Landcsgesetze als geltend für L. erklärt sind.Die Geistlichkeit steht unter dem Bischöfe von Chur. Der Fürst hat Theil an der 16.Stimme des Deutschen Bundestags und im Plenum eine eigene Stimme. Das Bundes-contingent beträgt 55 M., die zum elften Heerhaufen stoßen. Die Staatssorm ist monar-chisch mit ständischer Verfassung. Eine Constitution nach dem Muster der in den östr.deutschen Staaten bestehenden landständischen Verfassung erhielt L. durch den FürstenJohann am 9. Nov. 1818. Die Einkünfte des Fürstenthums betragen 5906 Fl., die derDomaincn 17999 Fl. Die Hauptstadt ist Vaduz, jetzt Liechtenstein genannt, unweit desRhein, mit 790 E. und einem Schlosse auf einem Felsen. Außer diesem souvcraincnFürstenthume besitzt das Haus 8. an standcsherrlichen und Vasallenbesitzungen ein Arealvon 194 lüM. in Ostreich, Mähren, Schlesien, Lausitz, Ungarn und Steiermark mit699990 E. und 1,489999 Fl. Einkünften. Darunter gehören namentlich die Fürstcnthü-mer Troppau und Jägerndorf. Die Sccundogenitur oder das Karl'sche Majorat hat eben-falls sehr bedeutende Güter mit ungefähr 69999 E. und 599990 Fl. Einkünften. DasHaus L. ist eines der ältesten Geschlechter Ostreichs, ausgezeichnet in dessen Geschichtedurch Männer von hohem Verdienst. Des Grafen Hartmann's IV. Söhne, KarlundGundakar, die Beide, jener 1618, dieser 1625, in den Fürstenstand erhoben wur-den, stifteten die Karl'sche und die Gundakar'sche Linie. Karl, der zur katholischen Kirchezurücktrat, erhielt vom Kaiser Matthias 1614 das Fürstenthum Troppau und von Ferdi-nand II. 1623 Jägerndorf. Sein Enkel, Joh. Adam, kaufte 1699 und 1798 von denGrafen von Hohenembs die reichsunmittelbaren Herrschaften Vaduz und Schellcnbcrg.Mit ihm starb 1712 diese Linie aus und das Majorat nebst allen Besitzungen derselben fielan Eundakar's Enkel, Ant. Florian, der 1713 für sich und 1723 für seine Nachkom-men Sitz und Stimme auf dem Reichstage erhielt, nachdem Kaiser Karl VI. Vaduz undSchellcnbcrg unter dem Namen Liechtenstein zu einem unmittelbaren Reichsfürstenthumerhoben hatte. Eine Nebenlinie bildete Phil. Erasmus, gcb. 1664, gest. 1794, nebstseinen Nachkommen. Als 1748 der Stamm Ant. Florian's erlosch, erbte dessen Neffe, desPhil. Erasmus Sohn, Jos. Wen ceslaw Lorenz, der große Reformator des östr. Artil-leriewcscns, das Majorat und die Güter des Hauses, welche nach seinem kinderlosen Able-ben 1772 an dieSöhne seines Bruders Emanuel, Franz Jos. und Karl Borromäus,sielen, welche die beiden noch blühenden Linien stifteten, von denen die ältere das Fürsten-thum L. besitzt, nebst dem größten Theile der Güter in Ostreich und Schlesien, die jüngere