Druckschrift 
8 (1846) Kaaba bis Ligne
Entstehung
Seite
742
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7-12 Licinius Liebe

rath und Mitglied der Landcsdepukatisn und lebte hier bis zu seinem Tode am 7. Juli>783. Sein Hauptwerk sind dieVier Bücher Äsopischer Fabeln" (8pz. >7-18), von denenviele noch jetzt zu den bessern Arbeiten in dieser Gattung gehören. Ein unrechtmäßiger,von Nomler vielfach veränderter Abdruck derselben (1761) hatte einen heftigen literari-schen Streit zwischen L. und Ramler zur Folge, an dem auch Lcssing Theil nahm. L.'sLehrgedicht in fünf BüchernDas Recht der Vernunft" (Lpz. 1758), Wolfsche Philo-sophie enthaltend, ist unbedeutend. SeineSchriften" wurden von Pott, L.'s Enkel, undCramer (Halberst. 1828) herausgegeben.

Licinius ist der Name eines röm. plebejischen Geschlechts, das schon in den erstenZeiten der Republik sich hcrvorthat. Ein Cajus Licinius befindet sich unter den erstenVolkstribunen im I. -l9.3v.Chr.; Pub lius Licinius Calvus war der erste Plebejer,der, imJ. 400,zumConsulartribunat (s. Tribun), Cajus Licinius Calvus der erstePlebejer, der, 368, zur Würde des Magister Equitum gelangte. Am meisten aberleuchtet in jener Zeit, wegen des Antheils, den er an der endlichen Gleichstellung des plebe-jischen Standes mit dem patrizischcn hatte, der Cajus Licinius Calvus hervor, dem,weil er als sorgsamer Landwirth keine wilden Schossen, stolones, duldete, der BeinameStolo gegebenwurde. Mit Cajus Sextius imVvlkstribunat verbunden, das sie zehn Jahrehintereinander, von 376367, immer wieder erhielten, setzte er endlich die wichtigen Gesetzedurch, die nach ihm Licinische genannt wurden, von denen das eine künftighin nur Kon-suln als oberste ordentliche Magistrate zu wählen gebot, und die eine Stelle im Consulatden Plebejern zusicherte, das zweite den Besitz am Staatsland auf öOO jnFsra, sowie dieStückzahl des aufStaatsweiden zu haltenden Viehs beschränkte, das dritte dieSchuldcnlastder Plebs durch ÄbschreibunL der gezahlten Zinsen vom Capital und Festsetzung von Ter-minen für Abzahlung des Übrigen milderte, das vierte, schon 368 durchgegangene, dieWahl von vecemviri (s. d.) sseroriim, unter denen Plebejer sein sollten, anordnetc.Er bekleidete das Consulat selbst zweimal in den I. 364 und 361; im I. 357 wurde erwegen Übertretung seines eignen Ackergcseßes angeklagt und verurtheilt. In spätererZeit sind namentlich die Familien der Crassus (s. d.) und Lucullus (s. d.) aus demLicinischen Geschlecht, dessen Namen auch der den Lucullern befreundete Dichter Arch ias(s.d.) erhielt, berühmt geworden; andern Familien desselben gehörten an: Cajus LiciniusMaccr, der als Volkstribun im I. 73 v. Chr. sich als heftigen Feind der Optimalenzeigte, nach der Verwaltung einer prätorianischen Provinz im I. 66 wegen Erpressungenangeklagt wurde und aus Schmerz über seine Vcrurtheilung, die Cicero als Prätor aus-sprach, starb. Er gehörte zu den röm. Geschichtschreibern, welche Annalisten genannt wer-den. Sein Sohn Cajus Licinius Macer Calvus, geb. 82, Ankläger des PubliusVatinius, den Cicero vertheidigte, ein Freund des Catullus, starb früh, ausgezeichnet alsRedner und Dichter; Lucius Licinius Murena, im 1.65 Prätor, wurde im J. 63 an-geklagt, weil er sich bei der Bewerbung um das Consulat durch gesetzwidrige Mittel dieStimmen verschafft habe, aber namentlich auf Cicero'S Vertheidigungsrede hin freigcisprachen, und bekleidete das Consulat im I. 62 mitI). Junius Silanus. Licinius,röm. Kaiser, aus niederm Stand in Dacien geboren, schwang sich im Kriegsdienst empor,wurde 307 n. Chr. von Galerins zum Augustus erhoben, im Z. 323 durch Konstantinden Großen (s. d.) besiegt und 324 getödtet.

Lictoren (lidoreH waren bei den Römern öffentliche Diener der höhern, mit I m-perium (s. d.) bekleideten Magistrate, denen sie die Fasces (s.d.) vortrugen. Ihre Ein-führung, nach dem Beispiel der Etrusker, wird dem Romulus zugeschrieben. Beim Aus-gehen schritten die Lictoren dem Magistrat in einer Reihe, einer nach dem andern, voran,machten ihm durch das Gedränge Platz, und achteten darauf, daß ihm die gebührende Ehr-erbietung erwiesen würde. Auch die Vollziehung der vom Magistrat ausgesprochenen pein-lichen Strafe kam ihnen gewöhnlich zu; sie banden dem Verbrecher die Hände, strichenihn mit Ruthen und enthaupteten ihn mit dem Beile. Gewöhnlich waren sie aus der niedernLolksclaffe, oft Freigelassene der Magistrate, denen sie dienten, aber stets freie Leute.

Liebe. So bekannt das Gefühl ist, welches durch dieses Wort bezeichnet wird, so istes doch wegen derMannichfaltigkeit der Objecte, auf welche es gehen, der Formen und