Letten Leubus 719
,1iecI>cncl>S8 pc>nr servir s I'kistaire eis I'Irg^ple psncksnt !s ckominstinn <Ies 6rscs stAss liomsins" (Par. >823); „Observstions critiiples et srckeolngignes snr I'udjettle.-i re)>rösentatinns -^ockiscslss <)>ii unus restent <1e >'snti<)»ite" (Par. I 82-1); „6c,nsi-tiersticins sur I'evsiiistion lies mvnsies grec>;. et rc>m." (Par. 1817, -1.); Vsbniseocto niiinoii»», pouckermn, mensursrnm spuck Rcnnsnns et Orsecas" (Par. 1825);ferner „illsterisux pnur I'Instcckrs (in ckristisnisme" (Par. 1833, 4.); dann „Im ststusvncsie <Ie -lemnnn, cnnsickerös cksns »es rspports svec I'Irgzpts et Is 6rece" (Par.1833, 3.); „Vnsixss critirpis «In recueii ck'inseriptions grecp et ist. cke Hl. io comtecke Villns" (Par. 1828), und aus neuester Zeit vorzüglich die aus einer Handschrift derköniglichen Bibliothek wiederhergestellten „Vrsgments ckes poemes geograpkitpies cke8c)innns cke Vkio et cku tsux Lieesrcjne" (Par. 1830), sowie das noch unvollendetegroße Werk „kscueii >Ies inscriptions grecej. et Ist. <1s I'Kgzpte", mit einem prachtvollenAtlas (Bd. i, Par. 1832, 3.). Auch bctheiligte er sich bei der neuen Ausgabe von Rol»lin's Werken (30 Bde., Par. 1820) und begleitete diese mit werthvollen historischen Er-läuterungen, welche unter dem Titel „blcisircissements kistorchues tsissnt suite sux oeu-vres cke liniiin" (Par. 1825) erschienen. Weniger bedeutend, obgleich häufiger wieder auf-gelegt, ist sein „Vonrs öiementsire cke gängrspkie sncienne et innclerne" (16. Aust.,Par. 1832). Außerdem enthalten mehre Zeitschriften, wie das „Onurnsl ckes ssvsnts",„Bulletin univorsel", die „kevne <1es ckenx monckes", desgleichen die „iXonvelies sn-nsies ckes vozsges" und die „Liogrspiüe universelle", viele werthvolle Aufsätze von ihm.
Letten nennt man einen magern Thon, der eine Beimischung von ungefähr 35 Pro-cent feinen Sand enthält. Außerdem findet sich in ihm viele Kieselerde, weshalb dieseLhonart auch nur wenig zähe und bindungsfähig ist und oft Mangel an Feuchtigkeit leidet.In der Sprache der Bergleute versteht man unter Letten einen sehr glatten Thon.Letten, s- Liefland.
Lettern, s. Schriften.
iMi'k8 t!v elttstiet nannte man die berüchtigten Verhaftsbefehle der Könige vonFrankreich vor der Revolution. Die königlichen Schreiben (Imttres rozsux), die in dengeringfügigsten Dingen erlassen werden mußte», zerfielen überhaupt in teures patentes,d. h. offene, und in Imttres cke cscket, d. h. versiegelte Briefe. Die ersten; wurden immerauf Pergament geschrieben, trugen die Namensunterschrift des Königs und die Contra-signatur eines Ministers, waren nicht zusammengefaltet, sondern nur am Rande umgebo-gcn, und hatten das große Staatssiegel beigedruckk. Alle Verordnungen, Gnadenbriefe,Privilegien und dergl., die aus der Staatskanzlei hervorgingen und vom Parlament einre-gistrirt werden sollten, besaßen diese Form. Die heitres Oe csciiet oder closes hingegenwurden entweder im Namen oder im Aufträge des Königs auf Papier geschrieben undmit dem kleinen königlichen Siegel zugeschlossen, sodaß man den Inhalt ohne Öffnungnicht erkennen konnte. Der Gebrauch solcher Schreiben, die außer der Signatur des Mi-nisters keiner Controle unterlagen, war besonders seit der Negierung Ludwig's XIV. äu-ßerst ausgedehnt. Der Hof gab hierdurch den Behörden, Korporationen und Individuennicht nur sein Gutachten zu erkennen, sondern bediente sich gewöhnlich der Briefe, un; ohneAufsehen und Verantwortung in die Justiz, die Verwaltung, in die persönlichen Interessenoder das Schicksal von Individuen einzugreifen. Misfällige Personen wurden auf dieseWeise aus der Hauptstadt oder dem Lande verwiesen, oder ohne Urtheil und Recht in dieBastille (s. d.) oder ein anderes Staatsgesängniß untergebracht, wo sie nicht selten, thcilsweil man dies wollte, thcils weil man sie vergaß, ihr ganzes Leben hindurch schmachtenmußten. Der lüeutsnsnt general der Policei besaß gewöhnlich im voraus ausgefertigteheitres cke esciiet, in welche er nur den Namen des zu Verhaftenden einschrieb. Häufigwar indeß diese Verhaftung eine königliche Gnade, indem dadurch der Betroffene der Justizentzogen wurde. Ein Decret der Nationalversammlung vom 23. Juni 1780 machte auchdieser geheimen Hofjustiz ein Ende. Vgl. Mirabeau, „Des lettres eie Lacket et ckes pri-sons ck'etst" (Par. 1782); „Neinoires sur Is bsstille" (Lond. 1783), und Arnould undhu Pujol, „üistoire cke >s ksstilie" (Par. > 833).
Leichus, eine vormals berühmte Cistercienserabtei im wohlauer Kreise des Regie-