696 Leopold (Großherzog von Baden)
die Hoffnungen, welche die Briten auf L. gebaut hatten. Er lebte hierauf in London, wo ereine Pension von 50000 Pf. Sterl. bezog. Nachdem ihn wiederholt die Griechen eingela-den hatten, sich an die Spitze ihrer Regierung zu stellen, wurde ihm am 3. Febr. 1830 vonden drei zur Pacification Griechenlands verbündeten Höfen die Würde eines souverainenErbfürsten Griechenlands angetragen, der er aber, nachdem er sie am II. Febr. angenoni'men, am 2l. Mai wieder entsagte. (S. Griechenland.) Er lebte nun wieder zurück-gezogen vom öffentlichen Leben, bis ihn am 4. Juni l83l der belg. Nationalcongreß zumKönige der Belgier erwählte. Zwar nahm er die Krone am 26. Juni zuerst nur bedin-gungsweise, am 12. Juli aber unbedingt an und wurde hierauf in Brüssel, nachdem er dieConstitution beschworen, am 21. Juli 1831 als König inaugurirt. (S. Belgien.) Beidieser Gelegenheit verzichtete er, so lange er Souvcrain von Belgien sei, auf seine engl.Pension mit dem Vorbehalte, daß die brit. Negierung die Fortzahlung der von ihm festge-setzten und der von seiner Gemahlin legirten Pensionen und die Unterhaltung des Hausesund Parks von Claremont übernehme. Hierauf vermahlte er sich-1832 zum zweiten Maiemit der Prinzessin Louise, geb. am 3. Apr. 1812, der Tochter Ludwig Philipp's I., Königsder Franzosen, mit der er, nachdem der erstgeborene Sohn bald wieder verstorben, den Kron-prinzen Leopold, Herzog von Brabant, geb. am S. Apr. 1834, den Prinzen Philipp,Graf von Flandern, geb. am 24. März 1837, und die Prinzessin Marie Charlotte, geb.am 7. Juni 1840, zeugte.
Leopold (Karl Friedrich), Großhcrzog von Baden seit 1830, geb. zu Karlsruhe am29. Aug. 1790, ist der älteste Sohn des Großherzogs Karl Friedrich (s. d.), gest. 1811,aus dessen zweiter Ehe mit Karoline Freiin Geyer von Geyersberg, welche später zurNeicksgräfin von Hochberg (s. d.) erhoben wurde. Er führte vor seiner Anerkennung alsgrvßherzoglicher Prinz von Baden den Titel eines Grafen von Hochberg, erhielt eine sehrverständige Erziehung und.studirte in Heidelberg, wo er mit besonderer Liebe historischenStudien oblag. Schon sein Vater hatte für den Fall des Aussterbens der ältern Linie dasSuccessionsrecht der jüngern (zähringisch-hochbergischen) festgesetzt. Diese Bestimmungwurde 1806 unter agnatischem Beitritt zum Familienstatut erhoben, in Folge dessen derGroßhcrzog Karl Ludwig Friedrich 1817 seinen dreiHalbohcimen, den Grafen Leopold, Wil-helm und Maximilian, als ebenbürtigen Nachkommen seines Großvaters aus zweiter Ehe,das Successionsrecht in den bad. Landen sicherte und ihnen als großherzoglichen Prinzen vonBaden das Prädicat Hoheit ertheilte. Nachdem dieses Erbfolgerecht die Gewährleistung beimDeutschen Bunde erhalten hatte, vermählte sich der Prinz, als nunmehriger Erbgroßherzog,am25. Juli 1819 mit seiner Cousine Sophie Wilhelmine, geb. am 21. Mai 1801, derToch-ter des Königs Gustav Adolfs IV. von Schweden. Durch den Großherzog Ludwig, seinenHalbbruder, von aller Theilnahme an den Negierungsgeschäften ängstlich zurückgehalten,lebte er in dem Kreise seinerFamilie den Studien, bis er nach Jenes Tode am 30. März >830den großherzoglichen Thron bestieg. Ein neuer wohlthuender Geist durchdrang sofort denganzen Organismus des Staatslebens. Erleichterungen aller Art wurden dem Bürgerwie dem Landmanne zu Thcil und bald auch, wiewol mit rücksichtsvoller Schonung, dieder öffentlichen Meinung anstößigen frühern Näthe der Krone entfernt und durch Männerwie Böckh, Weiler, Winter und Nebenius ersetzt, während der seit längerer Zeit in Ruhe-stand versetzte Staatsminister von Neihenstein, der als Abfasser der bad. Verfassung längstdas besondere Vertrauen und die Verehrung des Volks besaß, an die Spitze des Ministe-riums trat. Die bei jeder Gelegenheit sich kundgebende edle Gesinnung des Großherzogsbefestigte das Band des Vertrauens noch inniger und hielt es auch aufrechr, als seine Ne-gierung einer allzu rasch vorwärts drängenden Bewegung nicht überall folgen konnte undder Drang äußerer Verhältnisse gewisse Schranken und einzelne Rückschritte verlangte.Seiner echt konstitutionellen Gesinnung und tiefen Negierungsweisheit verdankt Baden,daß es unter allen deutschen Staaten am weitesten auf der Bahn der Entwickelung des con-stitutionellen Lebens vorgeschritten. Selbst als in Folge anderwärtiger Ereignisse auch inBaden der politische Himmel sich trübte und namentlich die durch die Stellung des Eroß-herzogthums zum Deutschen Bunde gebotene theilweise Zurücknahme des Preßgesetzes unddie Wiedereinführung der Censur nicht ohne politische Aufregung vorüberging, faßte doch