Lehrfreiheit 643
sandten Belgiens am franz. Hofe ernannt, eine Stelle, die er ununterbrochen bis >843 be-.kleidete, wo der Bankerott seines Bruders, eines Notars in Paris, in den er mit verwickeltwurde, ihn nöthigtc, seine Entlassung zu nehmen und sich ins Privatleben zurückzuziehen.Die mehrfachen Auszeichnungen, die ihm auf diesem Posten, sowol vom franz. Hof wievon seinem König, der ihn 1836 in den Grafcnstand erhob, zu Theil wurden,-beweisen, daßer seine schwierigen Amtsgeschäste zur Zufriedenheit beider Negierungen erfüllte. Dochhat man ihm den Vorwurf gemacht, daß er, als eifriger Partisan des innigsten Bünd-nisses zwischen Belgien und Frankreich, häufig mehr auf die Ansichten des franz. Cabi-nets eingegangen sei, als auf die seiner eigenen Negierung, besonders bei den Unterhand-lungen über den Vertrag der 24 Artikel.
Lehrfreiheit im cngern Sinne des Wortes, worin es von Preßfreih eit (s. d.)bestimmt unterschieden wird, besteht in der Befugniß der Lehrenden in Kirche und Schule,ihren Zuhörern alles Das als Wahrheit vorzutragen, was sie als wahr erkannt zu habenglauben. Die Frage, ob eine solche Lehrfreiheit zu gestatten sei oder nicht, würde nicht sovielen Zweifeln unterlegen haben und minder verschieden beantwortet worden sein, wennsich nicht von allen Seiten Parteiinteressen dabei eingemischt hätten. Denn im Grundemuß Jeder bei nur einigermaßen ruhiger Erwägung zugcstehcn, daß eine unbeschränkteBefugniß, in dem amtlichen Berufs als Lehrer in Kirche oder Schule seine Überzeugungauszusprechen, weder in den Rechten dieses Berufes noch im Vernunftrechte überhaupt ge-gründet ist. DaS Denken und das Gewissen ist frei und jeder äußern Macht entzogen; un-beschränkte Freiheit des Handelns aber würde jede nur durch gegenseitige Beschränkungmögliche Vereinigung von Menschen, jede gesellschaftliche Verbindung von vornherein un-möglich machen. Lehren aber ist Handeln. Auf der andern Seite wird aber auch Niemanddie Lehrfreiheit unbedingt verwerfen, weil er sonst mit sich und seinem eigenen Denken inWiderspruch träte. Denn Jeder muß für sich das Recht in Anspruch nehmen, in Sachender Wissenschaft und Religion, wenn auch nicht unbedingt, sondern mit gewissen Ein-schränkungen seine Überzeugung dem Zuhörer vorzutragen. Außerdem würde er sich zueiner Lehrmaschine hcrabsetzen und der Zweck des'Unterrichts und Lehrens könnte nimmer-mehr erreicht werden. Die Frage von der Lehrfreiheit wird erst dann unklar und zweifel-haft, wenn diese nicht absolut, sondern nur bedingt gefaßt wird. Denn es ist dann schwie-rig, die Grenzen zu bestimmen, bis zu welchen jeder Lehrer in Kirche und Schule befugt seinsoll und kann, seine Überzeugungen vorzutragcn. In der Regel sucht jede Ansicht dieseGrenzen für sich weiter, für die ihr gegenübcrstehende enger zu ziehen. Ein durchgreifendesPrincip als allgemeine Norm derBeurtheilung aufzustellen, ist schwer, wo nicht unmöglich,und theoretisch läßt die Frage, wie weit Lehrfreiheit zu gestatten sei, sich nicht entscheiden.Man könnte zwar sagen, daß in der Kirche (natürlich in der protestantischen, da die katho-lische in ihrem unfehlbaren Oberhaupte einen äußern Grenzstein der Lehrfreiheit hat) dieLehrfreiheit bedingt sei, eines Theils durch das religiöse Bewußtsein der Kirche überhauptund der einzelnen Gemeinde im Besondern, ans der Universität aber (denn für eigentlicheSchulen hat die Frage von der Lehrfreiheit eine völlig untergeordnete Bedeutung) wenigerdurch das wissenschaftliche Bewußtsein, als vielmehr durch die Rücksicht auf Staat, Kirche,öffentliche Moral und die Bildungsstufe der Studirenden. Diese Bestimmungen würdenaber zu vag sein, als daß sie einen irgend sichern Anhalt für den einzelnen Fall gewährenkönnten. In der Kirche hat die Lehrfreiheit von jeher die meisten Beschränkungen erfabrenmüssen, wie ja selbst in der protestantischen Kirche der Buchstabe der symbolischen Bücherlange als Schranke derselben galt und selbst in neuester Zeit wieder geltend zu machen ver-sucht wird. Von den ersten Jahrhunderten bis auf die Gegenwart, wo gegen den PfarrerWislicenus zu Halle' wegen freierer Religionslehren die Suspension verhängt wurde, hates eine zahllose Menge von Opfern des Lehrzwanges gegeben, und der Fortschritt in derneuern Zeit zu größerer Lehrfreiheit zeigt sich nur darin, daß die Schranken erweitert sind,daß Fälle, wo die Kirchengewalt einschreitct, seltener Vorkommen, und daß minder gewaltsameund die Person selbst beschädigende Mittel gegen Überschreitung der gestatteten Grenzen an-gewendet werden. Da Jahrhunderte hindurch die Wissenschaftlichkeit in der Kirche sich con»