Druckschrift 
8 (1846) Kaaba bis Ligne
Entstehung
Seite
638
Einzelbild herunterladen
 

688 Lehde ' Lehen

extrails d'uprös ies msnuscrits" (3 Bde., Par. >770), der sich die „twutes devsts, lubloset rommis -uiciens" als vierter Band anschlosscn (Par. 1781). Sind auch die Originalevon ihm keineswegs treu wiedergegebcn, so machte er doch durch seine Übersetzung diese rei-zenden Gedichte der Fab liers (s. d.) für Diejenigen zugänglich, welche sie nicht in der al-terthümlichen Sprache lesen können. Ein anderes nützliches Werk ist seine nicht vollendete„Histoire de I» vie jirivee des I^ruuh-ds" (3 Bde., Par. > 782 ; neue vcrm. Aust. vonRo-chefort, 3 Bde., Par. 1815). Außer mehren Monographien, worunter sich die „Kur I'->n-cienne iegislatiou de 1a kü'iuice" auszcichnct, hat er auch eine große Zahl Artikel über altesranz. Dichter in den „iVotioes des „muuscrits de lic tziblietlleijue du roi" gegeben.

Lehde nennt man eine wüst liegende Bodenfläche, die früher einmal angebaut war.

Lehen (ieudum). Den Ursprung des Lehnswesens hat man früher oft bei andernVölkern als den germanischen gesucht; allein wenn sich auch beizeiten ähnliche Erscheinun-gen vorfinden, so gehört doch das Lehnswesen in seiner ganzen Eigenthümlichkeit den ger-man. Stämmen des Mittelalters an. In dem Gefolge oder Geleite (s. d.) bei den altenDeutschen kann man zwar den ersten Keim des Lchnswescns erblicken, seine eigentliche Be-deutung erhielt es aber durch die Franken, von denen es auch erst auf andere gcrman.Stämme übertragen wurde. Die kriegerischen und eroberungssüchtigen fränk. Königekonnten sich mit der Verpflichtung der Freien, das Land zu verthcidigcn, nicht begnügen,und somit stützten sie sich vorzugsweise auf das vermehrte, lebenslänglich im Dienst blei-bende und unter ihnen vereinte Geleite der früher» Zeit, welches sie auch dadurch an sichketteten, daß sie ihm bei geleistetem Dienste Grundsiüche auf unbestimmte Zeit zur Nutz-nießung (bcmeliciir) Übergaben, und somit das dingliche Element des Lehns schufen, wäh-rend das persönliche, das der Treue (lidslitas), schon in dem Verhältnisse des Geleits zuihrem Häuptling wahrnehmbar ist. Zu dieser Ausbildung des Lehnswcsens durch dieFranken hat einmal beigetragen, daß sie mit den alten Galliern, bei denen nach Cäsar einstrengeres Geleitsystcm als bei den Deutschen bestand, untermischt wohnten,, dann aberauch der Umstand, daß die Karolinger nach dem Sturze der Mcrovinger die großen Be-sitzungen der lchtern an sich nahmen und zum Theil als bmic-lmia an ihre Getreuen verlie-hen. Häufig irrt man aber insofern, als man die Verbreitung und den Einfluß des Lehns-wesens auf die alten freien Verfassungen in den einzelnen german. Ländern für eine zufrühe Zeit, namentlich diesscit des Rhein, annimmt. Nachdem das Lehnswesen seit dem>0. Jahrh. in Deutschland zu höherer Bedeutung gelangt, waren sämmtliche imLehnsver-bande befindliche Personen vom Könige abwärts in sieben Abstufungen, die sogenanntenHcerschilde, cingctheilt, was als eine Nachbildung der ordines derGeistlichen erscheint, undsich seinem Grundgedanken nach auch bei den Longobarden vorfand. Vermöge der Lchns-verbindung war zunächst der Kriegsdienst, der früher den Freie» oblag, Lchnsdienst gewor-den, sodaß die Kaiser und Landesherren ihre Kriege meist nur durch ihre Vasallen und Af-tervasallen führten. So mußten auch die Ncichsvasallcn den König der Deutschen auf demNömerzuge begleiten. Da übrigens die Zahl der Lehnsleute bestimmt war und so auch dieZeit, für welche sie kraft des Lchnrechts ihrem Herrn dienen mußten, so hatte dies vielenEinfluß auf die Art des Kricgführcns im Mittelalter und nöthigte die Herren oft, Söldnerin ihr Heer aufznnehmen. Das Lehnswesen entwickelte sich aber auch insofern weiter, alsnicht blos Grundstücke zu Lehn gegeben, sondern auch die höchsten Ämter und Rechte lehn-bare Sachen wurden, wodurch sich die frühere Stellung der Beamten, namentlich die derGrafen, veränderte, indem diese nun ihr Amt als lchnbares Eigenthum vom Kaiser erhiel-ten, und so auch Rechte wie die Regalien erwarben. Sodann war selbst die hohe Geistlich-keit in den Lehnsverband gezogen, sodaß sogar ihr geistliches Amt in ein lehnbares verwan-delt zu werden, Gefahr lief. Das Lehnswesen intcressirt uns hier auch insofern, als cs diealte german. Verfassung untergrub. Dies geschah, indem die alten unabhängigen Freienin dienstbare, persönlich abhängige Leute umgeschaffen, indem das freie Grundeigenthumin getheiltcs und belastetes umgewandelt und die früher wählbaren Beamten in Herren,die ihr Amt als erbliches Eigenthum erhielten, umgestaltet wurden. Bei diesen veränder-ten Grundlagen konnte die alte freie Verfassung nicht mehr fortgedeihen, es entwickelte sichvielmehr die Lehnsherrschaft; und insoweit beruhte auch die Verfassung des Deutschen