Kux Kuxhaveu 459
Oberbefehl im Kriege gegen die Türken, den 1812 der Friede zuBucharcst endigte. Bereits7t» Jahre alt, löste er 1812 Barclay de Tolly im Oberbefehle des russ.Hcers ab. Zur Ver-ewigung seines Sieges bei Smolensk über Davoust und Ney crtheilte ihm der Kaiser Alex-ander den Beinamen Smolenskoi. Da er wußte, welches Schicksal den Feind an den Ufernder Bcreszina erwartete, so folgte er nur langsam, und der Feldzug war beendigt, als erbei Wilna anlangte, wo er den Kaiser empfing. Doch dieser Feldzug hatte seine Kräfte er-schöpft; er stimmte nicht für das Überschreiten der Oder. Nachdem er noch aus Kalisch am25 . März 1813 die Proclamation, in welcher er die Sache Europas, Deutschlands und derMenschheit so beredt führte, erlassen, starb er zu Bunzlau am 28 . Apr. 1813 .
Kux nennt inan einen bestimmten ideellen Antheil an einer gewerkschaftlichen Grube.(S. Gewerkschaft.) In der Regel kommen bei einer solchen 128 Kuxe vor; doch gibter außerdem gewöhnlich noch einige sogenannte Freikuxe, d.h. solche, die frei verbautwerden, also keine Zubuße entrichten, wol aber Ausbeute gewähren. Als Freikuxe bei einergewerkschaftlichen Grube finden sich, wenn schon nicht überall, ein Stadt-, Kirchen-,Schul-, auch Knappschaftskux; auch gab es früher Holzkuxe, d.h. solche, dirDem als Freikuxe gehörten, der das für die Grube nöthige Holz aus seinen Waldungenunentgeltlich oder für einen geringen Preis lieferte. Regelmäßiger findet sich gegenwärtignoch der Grund- oder Erbkux, der Dem zukommt, auf-desscn Grund und Boden, wenner auch nur Nutzeigenthümer ist, sich der Grubenschacht befindet. Der Erbkux gilt alsPertinenzstück des Grundstückes und es muß Der, der ihn erhält, dafür sich das Bauen derKauen, das Stürzen der Halden und das Anlegen von Wegen und Stegen für die Grubegefallen lassen. Bei Stollen ist der Erbkux nicht üblich. Der Kux überhaupt befindet sich imvollen Eigenthum und ist frei veräußerlich. Da er zu den unbeweglichen Sachen gerechnetwird, so ist auch bei seiner Erwerbung Das erfoderlich, was das deutsche Recht für dieunbeweglichen Sachen verlangt, namentlich die Eintragung in die öffentlichen Bergbücher.Da er ferner als ein abgesondertes Vermögen betrachtet wird, so ergreift ihn auch eineallgemeine Hypothek des Schuldners nicht mit; doch kann er besonders verpfändet wer-den. Der Jemandem zustehende Nies brauch am Kux besteht nach manchen Gesehennicht in der Ausbeute, sondern nur in den Zinsen derselben. So lange die Grube nochfremder Geldunterstützung bedarf, wird diese durch die Zubuße aufgebracht, d.h. es mußvierteljährlich von dem Kuxinhaber eine bestimmte Summe cingezahlt werden. Erfolgtdies nicht, so wird der Kux in das Retardat gesetzt, und zahlt dann der Säumige dennoch ineiner gewissen Frist die Zubuße nicht, so wird der Kux caducirt, d. h. derKuxinhabcr wirddes Kuxes verlustig. Somit kann man sich stets desselben entäußern, ohne daß eine Klageauf Nach- oder Fortzahlung der Zubuße statthaft ist. Braucht eine Grube, ohne Ausbeutezu geben, keine Zubuße mehr, so verbaut sie sich frei. Gibt sie aber Ausbeute, die viertel-jährlich in Geld unter die Kuxinhaber verthcilt wird, so heißt diese so lange, bis die Zubußezurückerstattet ist, Verlagserstattung.
Kuphaven, ein Marktflecken mit 800 E. im Hamburger Amte Ritzebüttel am linkenUfer der Elbmündung, nur durch einen Fahrweg von Ritzebüttel getrennt, ist berühmtwegen seines Hafens, seiner Quarantäneanstalten und seines Seebades. Der Hafen, zuwelchem man die Mündung eines kleinen Flüßchens, der Weiterung, in die Elbe benutzthat, ist außerordentlich sicher und gut gelegen, faßt gegen 100 Seeschiffe und hat für Ham-bürg der Winterzeit und des Eisganges auf der Elbe wegen unschätzbaren Werth. DieHafeneinrichtungen sind vortrefflich. Das Seebad gehört mit zu den ältesten in Deutsch,land. Es wurde 1816 errichtet und sogleich mit allen nöthigen Anstalten versehen. Dasgroße 1823 neu erbaute Badehaus hat Vorrichtungen zu Bädern in Seewasser, währendin einem Nebengebäude, der Obelisk genannt, sich die Apparate zu Regen-, Douche- undTropfbädern befinden. Zu den Bädern in der offenen See fährt man in Kähnen oder inden Badekarren, wie man sie auch in andern Seebädern hat. Für Die, welche das Bad inoffener See scheuen, ist hinter dem Badehause auf einem Damme zwischen zwei Landseendie nöthige Einrichtung gemacht. Durch die Flut wird jedesmal dem einen See frischesWasser zugeführt, aus dem es durch eine Schleuse in den zweiten gelangt. Mittels derangebrachten Röhren rinnt es dann in die Bäder im Haufe und läuft auf der andern Seite