366 Krake Kramer
Schulen. Der Bischof von K. war einst souverainer Fürst von Severien und der erste un-ter den poln. Bischöfen. Der früher bedeutende Handel K.'s ist jetzt hauptsächlich in denHänden der Juden und hat durch die russ. Grenzsperre sehr gelitten. Auf einem der dreiHügel, die K. umgeben, und zwar auf dem der 18 t I heilig gesprochenen Bronislawa stehtdas Denkmal Kosciuszko's. K. soll nach der Sage von Ktak, dem Fürsten der Polen, derum 7 00 lebte, gegründet worden sein, und war die Hauptstadt Polens, bis Sigismund III.1609 die Residenz nach Warschau verlegte; doch blieb es Krönungsstadt. Das Magdeburg.Recht bekam es schon im I. 12.',7. Früher eine reiche, wohlhabende Stadt,., verarmte etnach und nach gänzlich. Bei der Theilung Polens im I. 1795 kam es an Ostreich, wel-chem schon früher die Vorstadt Kazimierz zugefallen war, und not ganz Westgalizien wares 1809—l5 ein Theil des Herzogthums Warschau.
Krake, Seewurm oder S ee Polyp ist der Name eines Seeungeheuers von demGeschlecht« der Polypen, das nach Pontoppidsn, der dessen zuerst in seiner „Norweg. Na-turgeschichte" erwähnt, von Zeit zu Zeit in den norweg. Gewässern sich sehen lassen und einehalbe Stunde im Umfange haben sollte. Einigen Schein von Glaubwürdigkeit erhielt stinkAngabe durch die eidlich bestätigte Aussage einer engl.Heringsbuyse, welche das Ungeheunim Aug. 1774, und eines andern Schiffes, das es am 5. Aug. 1786 gesehen zu haben bk-hauptete. Allein sehr wahrscheinlich ist es, daß entweder dicke, niedrig stehende Nebel,welche zuweilen selbst von erfahrenen Seeleuten für Küsten gehalten werden, große Wal-fische oder die allerdings selten erscheinenden Scharen wandernder Delphine, wie solcheim Sommer 1844 an der norweg. Küste beobachtet wurden, zu jener Fabel Veranlas-sung gegeben haben.
Krakowiak heißt der Nationaltanz des poln. Landvolks um Krakau. Er hat einemehr melancholische als heitere Melodie im Zweivierteltakt, und wird von Gesang beglei-tet, während die Tänzer durch das Zusammenschlagen der Stahlabsätze den Takt angebui.Der Tanz beginnt oft damit, daß sich das aufführende Paar vor die Musik stellt und einkurzes zweizeiliges Lied, das gleichfalls Krakowiak heißt, singt, in welches die übrigen Paaremit einstimmen und darauf dem ersten nachtanzen, bis von diesem ein anderes Lied in der-selben Weise angestimmt wird. Seinen Reiz erhält dieser Tanz besonders durch die necki-schen Bewegungen der scheinbar vor einander fliehenden Paare. Das poln. Volkslied halsich vorherrschend an die Melodie dieses Tanzes angeschlossen, und in unzählbarer Mengesind durch ganz Polen die Krakow iaken verbreitet, zweizeilige Lieder, in denen ein mo-mentaner Einfall ausgedrückt ist, der häufig an ein Bild ans der Natur anknüpft, z. B.
Blättchen fällt vom Baume, Winter kommt gezogen,
Mischt sich ein der Dritte, ist die Lieb' entflogen.
Krakusen, poln. leichte Reiter, nach einem Heiligen so genannt, kommen zuerß1812 vor. Die tapfere Führung eines Regiments Krakusen im I. 1813 veranlaßte diePolen 1830, diesen Namen auch für neuerrichtete Cavalerie anzuwcndcn.
Kramer werden diejenigen Kaufleute genannt, welche eine Innung bilden und disVorrecht genießen, gewisse Waaren im Einzelnen verkaufen zu dürfen, wodurch sie in be-ständige Streitigkeiten nicht allein mit den Großhändlern gerathen, wenn diese unter derHand Dasselbe thun, sondern auch mit den Handwerkern, wenn diese außer de» von ihnenselbst gefertigten, auch mit gleichen, aber von Andern verfertigten Erzeugnissen handeln.Der als Kramer Aufzunehmende muß nicht allein eine Lehrzeit während einer gewissenAnzahl von Jahren bestanden, sondern auch eine gewisse Reihe von Jahren als Commisgedient haben; ja bei einigen Kramerinnungen geht man sogar so weit, eine Lehrzeit beieinem Kramer, oder wol gar in demselben Fache, dem der Aufzunchmende sich widmenwill, zu verlangen. Wenn auch Innungen nicht so unbedingt zu verwerfen sind, wie manvor einiger Zeit ziemlich allgemein der Meinung war, so ist es doch augenscheinlich, daßsolcher vom wohlthätigen Jnnungswesen wol zu unterscheidende Jnnungszwang nur be-engt, ohne zum Zwecke zu führen, indem das Verkaufen durch Unbefugte sich dennoch nichtganz verhindern läßt, die deswegen zu machenden Beaufsichtigungs- und Gerichtskosten,wenn der Beweis nicht vollständig geführt werden kann, mehr als der Gewinn an dem ver-hinderten Verkaufe betragen, und aller gestellten Hindernisse ungeachtet der Aufnahme