364 Kraftmesser Krakau
zwei Kräfte oder zwei Systeme von Kräfte» so auf einen Körper oder ein System von Kör-per», daß sie selbst oder deren resultirende sich einander gleich und in der Richtung entge.gengesetzt sind, so tritt Gleichgewicht (s. d.) ein, oder mit andern Worten, es finde!Gleichgewicht statt, wenn zwei verschiedene Einwirkungen auf einen Körper dergestalt statt-finden, daß, jede für sich gedacht, dem Körper eine gleich große Bewegung, aber in cntge-gengesetzter Richtung, ertheilcn würde. Unter Grüße einer Bewegung versteht man abudas Product aus der bewegten Masse und ihrer Geschwindigkeit oder dem in der Zeitein-heit zurückgelcgten Wege. Die Mechanik (s. d.) ist die Wissenschaft, welche sich mit demGleichgewichte der Körper und den Gesetzen ihrer Bewegung speciell zu befassen, daher auch .die Kräfte in dieser Beziehung zu behandeln hat.
Kraftmesser, s. Dynamometer.
Kragstein, s. Console.
Krähe. Die Krähen sind Arten der Gattung Nabe (s. d.), die wiederum nur einenTheil der Gruppe der Rabenvögel ausmachen. In Deutschland kommen drei Arten vonKrähen vor. Die gemeine Krähe oder Rabenkrähe, von gleichartig bläulich-schwar-zer Färbung, ist ein zudringliches, aber auch vorsichtiges und kluges Thier, eigentlich einZug-, aber in der Nähe großer Städte auch Standvogel, nützlich durch Vertilgung vonZn-selten und daher jedenfalls nicht so schonungslos zu verfolgen, wie hin und wieder geschieht.Die Saatkrähe, welche im Herbst fortzieht, ist von purpurschillernder schwarzer Färbungund im Alter durch ihre unbefiederte Schnabelwurzel kenntlich, auch kleiner als die vorige,und sucht ihre Nahrung, Insekten und ihre Larven, nur im Freien. Die Nebelkrähchateinen grauen Kopf, schwarze Schwingen und Schwanz, riecht sehr übel, bauet wie die übri-gen auf Bäumen ein unförmliches Nest und legt ähnliche, graugrüne, braungefleckte Ein.
Krahn, auch Krannich, nennt man einen Apparat, welcher dazu dient, schirmLasten aufzuheben und unter gewissen Bedingungen auch weiter zu transportiren. Diero- >hefte Form des Krahns besteht aus einer starken Säule, dem Krahnständer, auf Mi-cher ein Querbalken, dieKrahnbracke, meist schräg aufwärts gerichtet, durch Kopfbän-der befestigt ist. Die Krahnbracke hat an ihren beiden Enden Rollen, über welche das Zug-tau von der Last bis zu einer Winde geführt ist. Durch Aufwinden des Taues wird da»«die Last gehoben, das Fortschaffungsmittel untergebracht und auf dieses die Last wieder nil-dergelassen. Im Laufe der Zeiten ist die Maschine sehr vervollkommnet worden und gege»'wärtig gibt cs folgende Arten derselben: I) Feststehende Krahne, welche oben und untengehalten sind und in Gießereien u. s. w. gebraucht werden; 2) feststehende Krahne, die mirunten gehalten sind, in Häfen, auf Bahn-, Packhöfen u. s. w.; 3) bewegliche Krahne mitGegengewicht, unter denen der von Maudslay construirte der beste ist, in großen Maschi-nenwcrkstätten, und 3) bewegliche Krahne ohne Bracke, auf den Eisenbahnen und in daGeschühgießerei zu Lüttich. An allen Krahnen werden jetzt die sogenannten Vorgelege an-gebracht, Räderverbindungen, mittels deren man, zwar langsamer, dafür aber auch mit ge-ringerer Kraft, große Lasten heben kann. Wo man keine Vorgelege hat, bringt man auckwol Treträder von bedeutendem Umfange an. — Kräh »recht heißt das Recht, an Ha-fen und Ausladestellen einenKrahn öffentlich halten zu dürfen; in engerer Bedeutung aberversteht man darunter das Recht des Landesherrn, die Schiffer zu zwingen, an einem bc>stimmten Orte ihre sämmtliche Ladung zu klaren und zu verzollen.
Krain, ein zur östr. Monarchie gehöriges Herzogthum von 183 OM. mit 448 lw»E., ist gegenwärtig in den laibacher (Oberkrain), neustädtler (Unterkrain) und adels-berger Kreis (Jnnerkrain) getheilt und bildet nebst dem Herzogthum Kärnten (sd)das zum Königreich Zllyrien gehörige Gubernium von Laibach. K. wurde sehr früh vonden Slawen bevölkert, bildete im >0. Jahrh. eine eigene Mark, in welche sich später dieHerzoge von Ostreich und Kärnten theilten, und wurde im l 2. Jahrh. zum Herzogthum er-hoben, welches nach dem Aussterben der Grafen von Tirol, im J. 1335, an die Grafen vonGörz, und als auch diese > 364 im Mannsstamme erloschen, an Ostreich siel. In Folge deswiener Friedens von 1809 wurde K. an Frankreich, abgetreten und zu den Jllyrischen Pr°'vinzen geschlagen; im I. 1813 kam es wieder an Ostreich.
Krakau, seil 1815 zufolge der Acte des wiener Congresses ein Freistaat an dem