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4 (1845) D bis Entern
Entstehung
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770
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770 Entbindmigskunst Entern

kung Hinsicht, die alle Theilc zugleich auf uns machen, ohne auf das Einzelne Rücksicht zunehmen, so sagt man, das Ensemble sei dabei so oder so beobachtet. So redet man B. beieinem Gemälde, einer dramatischen, einer musikalischen Aufführung vom Ensemble, wennman nicht auf einzelne abgesonderte Theile sondern auf die Totalwirkung sicht, welche dasGanze als solches macht. In der Musik heißen Ensembles vorzugsweise solche mehrstim-mige Tonstücke, in welchen die Hauptstimmen selbständig sind,;. B. in den Opern und Ora-torien die Quintette und Finales.

Entbmdungskunst, s. Geburtshülfe.

Entdeckungen, s. Erfindungen.

Enterbung heißt die gänzliche Ausschließung eines nothwendigen Erben von der Erb-schaft; nothwendige Erben sind die Descendentcn (Kinder, Enkel u. s. w.) und Ascendenten(Altern, Großältern u. s. w.). Als Regel gilt im röm. Rechte, welches in dieser Beziehungnoch die Grundlage vieler deutschen Landesrechte ist, daß den genannten Personen wenigstensein gewisser, näher in den Gesetzen bestimmter Theil der Erbschaft (s. Pflichtteil) alswirklichen Erben hinterlassen werden muß, wenn das Testament bestehen soll. Als Aus-nahme von dieser Regel gelten die Fälle, in Folge deren eine gänzliche Ausschließung svwvlder Kinder als der Altern gestattet ist (Enterbungsgründe). Dahin gehören im AllgemeinenMißhandlung der Altern, Vernachlässigung derselben in Geisteskrankheiten und Gefangen-schaft, Anklage wegen schwerer Verbrechen, Nachstellung nach dem Leben, Verhinderung ander Errichtung eines Testaments, Abfall von der christlichen Religion und schlechte Lebens-weise der Kinder. Neuere Gesetzgebungen, z. B. das östr. bürgerliche Gesetzbuch, bestimmendiese Gründe noch etwas genauer; namentlich kennt dieses Gesetzbuch den angeführten drittenEntcrbungsgrund nicht, nimmt aber Verurteilung zu 20jährigem Kerker als solchen an.Noch gibt cs eine sogenannte Enterbung in guter Absicht, worunter man das Aus-schließen eines sehr verschuldeten oder verschwenderischen Nothcrben, um seinen Anthcil seinenKindern zuzuwenden, versteht. Die Enterbung bleibt immer eine Abweichung von dem natür-lichen Gange des Erbrechts; das ältere deutsche und franz. Recht kennen sie nicht in solchemUmfange, wie das röm. Recht. Namentlich kann nach franz. Recht Jeder zum Nachtheil derKinder und Altern nur über einen gewissen Theil seines Vermögens verfügen; über dieHälfte, wenn ein Kind oder Ascendenten auf beiden Seiten vorhanden sind, über ein Drittel,wenn zwei, über ein Viertel, wenn drei oder mehr Kinder da sind, über drei Viertel, wennnur Ascendenten auf einer Seite vorhanden sind.

Eilte, ein landwirthschaftliches Hausthicr, das mehr seines Fleisches als seiner Eierund seiner Federn halber gehalten wird. Da die Enten ihrer Freiheit überlassen, nicht soschädlich werden wie die Gänse, sich ihr Futter zum größten Theil selbst in Bächen, Gräbenu.s.w. suchen, so ist auch in der Nähe von Gewässern die Entenzucht der einträglichste Zweigder Geflügelzucht. Cuviertheilt die Enten nach dem Schnabel in sechs Abtheilungen: Tauch-,Schell-, Eider-, Moor-, Löffel- und Brandenten, deren jede wieder verschiedene Arten zählt.Bemerkenswerth sind die türkische und die gemeine wilde Ente. Letztere lebt in Seen,Teichen und fließenden Gewässern, gehört zur nieder»Jagd und wird ihres schmackhaften Flei-sches und des Schadens halber, den sie in Teichen und auf Äckern anrichtet, sehr verfolgt.

Entern heißt, ein Schiff auf offener See mit Gewalt anhalten, um sich desselben zubemächtigen. Dieses geschieht, indem sich das angreifende Schiff mit ^Enterhaken oderEnterdrcggen an das feindliche anhängt, sodaß die Mannschaft nun dasselbe ersteigenund die Besatzung Mann gegen Mann angreifen kann. Das Entern ist Sache der Kaperund Corsaren. Geentert werden gewöhnlich nur Kauffahrteischiffe, die meist wenig Mann-schaft und Geschütz haben. Als eine gefährliche Waffe dient dabei das Enterb eil, an dereinen Seite ein gewöhnlicher scharfes Beil, an der andern mit einem sechs Zoll langen Hakenversehen. Dadurch, daß man in neuerer Zeit den obern Theil der Seitenwände an den Schis-sen in Wegfall gebracht hat, ist das Entern sehr schwer gemacht.