Dorer Dörfer 433
täler. Von den vormaligen Festungswerken sind nur noch ein paar Thürme übrig. DerHafen ist sehr geräumig, und durch zwei Kanäle können die Maaren zu Wasser bis an dieMagazine mitten in die Stadt gebracht werden. Wichtig istbesonders der Handel mitRhein-weinen, mit deutschem Zimmerholz, das durch Flöße auf dem Rhein dorthin kommt undauf den nahen Sägemühlen zerschnitten oder auch unbearbeitet nach England, Spanien undPortugal verschifft wird. Bedeutend sind die dastgen Schiffswerfte, Bleichen, Seesalzsiede-reien u. s. w., sowie der Lachsfang und die Tabacks-, Salz-, Zucker-, Getreide- und Linnen-ausfuhr. Auch hat D. eine Artillerie- und Ingenieurschule, ein Gymnasium und eine Münze.Zn früher» Zeiten war es die Residenz der alten Grafen von Holland. In D. hielten vomIS. Nov. >618 bis Ende Juni 1619 die reformirten Theologen Hollands und mehre aus-ländische unter der Autorität der Gencralstaaten dieSynode, deren Beschlüsse noch jetzt inHolland für die reformirte Kirche gelten. Sie erklärte die Arminianer oder Nemonstrau-te n (s. d.) für Ketzer und bestätigte die belg. Confession nebst dem Heidelberger Katechismus.
Dorer oder Dorier. Die Dorer waren einer der vier Hauptstämme Griechenlandsund erhielten der Sage nach ihren Namen von D orus, dem Sohne Hellen's. Sie wohn-ten in den frühesten Zeiten in Hesiiäotis, einer Landschaft in Thessalien zwischen dem Olympund Ossa. Von den Perrhäbern nach Macedonien gedrängt, kamen sie dann nach Kreta, wounter ihnen der Gesetzgeber Minos auftrat. Hieraus legten sie am Fuße des Öta in der Land-schaft Doris (s. d.) die sogenannte dorische Tetrapolis an. Später gingen sie mit den Hera-kliden in de» Peloponnes, wo sie in Sparta herrschten. Dorische Colonien kamen nach Ita-lien, Sicilien und Kleinasien. Wie alle vier Hauptstämme Griechenlands durch Eigenthüm-lichkeit in Sprache, Sitten und Verfassung scharf voneinander geschieden waren, so bildetenbesöndcrs die Dorer den Gegensatz zu den Jonern. In dem dorischen Stamme blieb immerdas Alterthümliche, und mit diesem etwas Festes und Ernstes, aber auch Hartes und Rauhes.Vgl. Otfr. Müller, „Die Dorier" (Brest. 182 t). Der dorische Dialekt war daher hartund rauh, der ionische weich und sanft; doch hatte jener durch sein Alterthümliches etwas Ehr-würdiges, weshalb er bei feierlichen Gesängen, z. B. Hymnen und Chorgesängen, gebrauchtwurde. In der Philosophie zeigte sich der Einfluß des dorischen Charakters besonders in derpythagoreischen Schule und ihrer Anhänglichkeit an die Aristokratie. Die kretische und spar-tan. Gesetzgebung eines Minos und Lykurg war um Vieles strenger als die athenische So-lvn's. Die Spartancrinnen behielten die leicht geschürzte und heitere Jägertracht, währenddie Jonerinne» das lange faltige Gewand anlcgtcn. Beides hat die Kunst idealisirt, jenes inder Diana und ihren Nymphen, dieses in der Pallas Athene und den Kanephoren. Nichtminder hervorstechend zeigt sich derselbe Gegensatz an Werken der Baukunst in der starken,schmucklosen dorischen, und der schlanken, schön verzierten ionischen Säule. Auch in derMusik der Alten gab es eine dorische Tonart. (S. Ton.)
Dörfer haben sich zwar in Deutschland früher als die Städte, abgesehen von den röm.,ausgebildct, dennoch würde cs falsch sein, wenn man dieselben schon in den ältesten Gemein-den der Freien, den Ccntencn, finden wollte, indem diese weit selbständigere und unabhängi-gere genossenschaftliche Ansiedelungen bildeten als die Dörfer, die stets in einer sehr unter-geordneten Stellung im Staate erscheinen. Dieselben entstanden theils durch die Auflösungder gedachten Centenen oder Marken, theils durch den Anbau um den Haupthos eines Herrn,theils auch durch Vereinigungen zu Pfarreien. Ein großer Theil der Dörfer stand früher,und so auch noch gegenwärtig, unter einem Herrn, dem die sogenannte Dorfherrschast zukam,und hierdurch war die freiere und selbständigere Entwickelung des Gemeindelebens behindert.Aber auch in denen, die keinen Herrn hatten, nahm dennoch die Ausbildung der Gemeinde-verfassung einen ganz entgegengesetzten Gang von der der Städte, wenn schon auch den Dör-fern die Rechte einer Corporation seit früher Zeit her zustanden. Dafür hat sich in den Dör-fern weit mehr Alterthümliches nach Sitte und Recht als dort erhalten; ja es sind hinsicht-lich der Verfassung und Verwaltung der Dörfer oft so wenig Veränderungen eingetreten, daßdieselbe noch zu Anfänge dieses Jahrhunderts theilweise ziemlich dieselbe war wie im Mittelal-ter. Daher findet man auch häufig, daß die Gemeindegüter nicht zu Gemeindezwecken, sondernWie bei der ersten Ansiedelung zum Privatvortheile der Einzelnen, und zwar meist nur derConv.-Sex. Neunte Äufl. IV. 28