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2 (1845) Balde bis Buchhandel
Entstehung
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751
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Bücherprrvilegrmit Buchhaltern 751

die Kataloge, auch der reichsten Bibliotheken, ihren wahren Werth und ihre Brauchbarkeiterst durch eine zweckmäßige Einrichtung und Anordnung, wodurch sie zugleich auch ein spe-cielles bibliothekarisches Interesse gewähren. Dazu ist außer der Vollständigkeit und Ge-nauigkeit in den materiellen Angaben, vorzüglich auch eine lichtvolle und leicht zu übersehendeAnordnung der Bücher erfoderlich. Die Bahn brachen in dieser Beziehung die Franzosen,namentlich Gabr. Naude durch den(lat. bibl. 6oi<Iesikmse" (Par. 1643, 4.). Im 18.Zahrh. zeichneten sich durch Anordnung wie durch bibliographische Genauigkeit aus dieKataloge des pariser Buchhändlers Gabr. Martin. Auf dem von ihm gelegten Grundebauten fort Deburc im Kataloge von Gaignat (1769) und dieser und Nyon bei der Redac-tion des Valliere'schen Katalogs. Gleichzeitig lieferte auch Morelli in Venedig den trefflichenKatalog der Bibliothek des Maffeo Pinelli (6 Bde., Ven. 1787). Da indessen alle dieseKataloge blos zum Behuf des Verkaufs der Bücher verfertigt wurden, so mußten ihre Ver-fasser stets das höhere Streben dieser Rücksicht unterordnen. Auf einen wissenschaftlichenStandpunkt erhoben sich, abgesehen von den mangelhaften Katalogen der Bodlejanischen(2 Bde., Oxf. 1738, Fol.) und der pariser Bibliothek (6 Bde., 1739, Fol.), zuerst Joh.Mich. Francke in dem(lstnl. Kibliotll. Rünnv." (3 Thle. in 7 Bdn., Lpz. 175656, 4.)und Audiffredi in dem alphabetischen Katalog der Casanati'schen Bibliothek (4 Bde., Nom176168, Fol.). Beide Werke, obgleich leider unvollendet, sind unübertroffene, vielleichtselbst unübertreffliche Muster, und namentlich kann mit dem erstem der sehr unzuverlässigeL»t.I>ibl. scaclsmiaL'I'Iierssiang^vonJos. von Sartori (13 Bde., Wien 1861,4.) in kei-ner Weise sich messen. Unter den beurtheilenden Katalogen ((ataloFu« raisonnes), welchenähere Nachrichten und Urtheile, Beschreibungen seltener und merkwürdiger Bücher, auch zumThcil die Angaben ihrer Preise enthalten, sind außer den wenigen allgemein interessantenWerken dieser Art von Zoh. Fabricius (6 Bde., Wolfenb. 1717, 4.), Jak. Fr. Rcimmann(3 Bde., Hildesh. 1731), Gottlieb Stolle (18Bde., Jena 1733, 4.) u.A. vorzüglich brauch-bar die Kataloge von Crevenna (6Bde.,Amst. 1776,4.), Serna Santander (5Bdc.,Brüss.>863) und Lord Spencer, sowie Denis'Merkwürdigkeiten der Garclli'schen Bibliothek"(Wien 1786 4.) und Nenouard's(lat. «is la bibl. <i'iin amatonr" (4 Bde., Par. 1819).

Bücherprivtlegium nennt man die ausschließende Befugniß, welche eine Obrigkeitüber den Verlag eines Buchs ertheilt. Das älteste bis jetzt bekannte Bücherprivilegium gabder Bischof Heinrich zu Bamberg im 1.1496. Nächst diesem gibt cs ein venctianisches von1491. Das älteste päpstliche ist von >565. In Frankreich findctman dergleichen von 1567.Das älteste Privilegium der deutschen Kaiser ist von 1516.

Buchhalterei heißt die Kunst, vermöge welcher ein Kaufmann oder sonstiger Rech-nungsführer seine Einnahmen und Ausgaben, sowol in Geld als Maaren oder sonstigemWerthe, .in seinen Büchern verzeichnet, sodaß er mittels einer leichten Übersicht den Standjeder einzelnen Rechnung und seines ganzen Geschäfts zu jeder Zeit ausmitteln kann. DieBuchhalterei beruht, wie der Handel überhaupt, auf den beiden Begriffen von Debet undCredit, oder Dessen, was man besitzt oder doch einzunehmcn, und was man zu bezahlen hat.Sie wird in die einfache und in die doppelte oder ital. Buchhalterei eingetheilt. In der erstenwerden die Posten des Debet und Credit zwar voneinander getrennt, aber doch so verzeichnet,daß jedes blos einzeln erscheint, wogegen bei letzterer Gläubiger und Schuldner in beständigerwechselseitiger Verbindung miteinander stehen, zu welchem Ende alle Posten doppelt, einmalals Debet und einmal als Credit, eingetragen werden, wodurch jedem Jrrthume oder Ver-sehen vorgebeugt wird. Diese doppelte Buchhaltung kam im 15. Jahrh. in Italien in Auf-nahme, war aber schon ein Jahrhundert früher in Spanien gesetzlich vorgeschrieben. Jeder,der Gelder oder Waarcn sendet, wird Creditor an den Empfänger und jeder EmpfängerDebitor an Kaffe oder Maaren. Die Bücher, deren der Kaufmann bedarf, sind hauptsäch-lich ein Memorial oder Manual, in welches alle Geschäfte und was darauf Bezug hat, ohneweitere Ordnung eingetragen werden; ein Journal, worin das im Memorial Enthaltenenach Debet und Credit monatlich abgesondert wird, und ein Hauptbuch, in welches die imJournal formirtcn Posten auf ihre ordentliche Rechnung gestellt und nach welchem jährlichdie Bilanz gezogen wird. Die frühem Schriften über Buchhaltung sind mehr oder weniger