Brüdergemeinde 70S
Gemcindcrath. Zu dm kirchlichen Beamten gehören die Bischöfe, durch welche vermöge einerfortlaufenden Ordination die Verbindung derBrüdergemcinde mitdcr alten Kirche derDöhmi-schenundMährischenBrüder unterhalten wird,unddie allein ermächtigt sind, Prediger einzu-setzen, sonst aber keine amtliche Gewalt haben, wenn sie nicht, was gewöhnlich der Fall ist, Mit-glieder einer der leitenden Behörden sind; ferner die Civilsenioren, welche unter Aufsicht derhöchsten Behörde die äußern Angelegenheiten der Brüdergemeinde und die Verhältnisse zu denLandesobrigkeiten zu leiten haben; dic Presbytcr oder Prediger, die bei der Gemeinde angestclltoder zu Missionen gebraucht werden, und die Diakonen, die als Gehülfen der Prediger dienen,wenn sie durch die Weihe zur Verwaltung der Sacramente ermächtigt worden sind. Die Diako-nissen,welche den weiblichen Chören als Beratherinnen und Scclsorgerinnen vorgesetzt sind,werden nicht geweiht und haben keine Stimme bei den Verhandlungen der Ältesten. DerMittelpunkt der in so viele Zweige getheilten Aufsicht und Gewalt war anfangs der GrafZinzcndorf, der der Gemeinde unter dem Namen eines Ordinarius Vorstand. Aus den ihmzur Hülfe bcigcgebenen Bischöfen und Ältesten bildete sich das Collegium, welches unter demNamen Umtätsältcstcnconfercnz gegenwärtig die Angelegenheiten der ganzen Gesellschaftleitet. Der Sitz dieses Directoriums ist zwar nicht bestimmt, seit 1189 aber zu Berthels-dors bei Hcrrnhut. Nach der Verschiedenheit seines Geschästskreists zerfällt dasselbe in vierDepartements, in das Helferdepartement, welches die reinkirchlichen Sachen besorgt und dieStelle eines Oberconsistoriums vertritt; das Aufsehcrdepartement, welches über die Auf-rechthaltung der Zucht wacht; das Diencrdepartcmcnt, welchem die ökonomischen Angele-genheiten anvcrtraut sind, und das Missionsdcpartcmcnt, welches die Sachen der Heiden-bekehrung leitet. Ohne Wissen und Willen der Ältestenconferenz kann in keiner Gemeindeetwas Wichtiges unternommen werden, auch ernennt dieselbe die Prediger und Beamtender Gemeinde, und nur in England und Amerika sind diese Ernennungen den örtlichen Ober-behörden überlassen. Ungeachtet ihres großen Aussehens und Einflusses ist aber doch dieÄltestenconferenz der die ganze Unität vertretenden Synode verantwortlich, welche sie, sooft es die Umstände erfodern und erlauben, beruft. In der Regel geschieht dies in Zwi-schenräumen von sieben bis zwölf Jahren. An der Synode nehmen, außer den Unitäts-ältesten, alle Bischöfe, Civilsenioren, Vorsteher der Tropen, die Herrschaften der Eemeinde-vrte, welche Mitglieder der Unität sind, Abgeordnete von jederEemcindeundvinigcerfahreneSchwestern Theil. Die Versammlung dauert oft mehre Monate und hat meist wichtigeVeränderungen zur Folge; ein Auszug der Beschlüsse, Synodalvcrlaß genannt, kommt zurKenntniß aller Glieder der Gemeinde. Vor dem Schlüsse jeder Synode wird eine neueÄltestenconferenz gewählt. Merkwürdig war vorzüglich die 1818 zu Herrnhut gehalteneSynode. Die aus derselben neu redigirten Statuten der Brüdergemeinde sind in dcrÄngabed.r Merkmale des Geistes derselben mehr der Einkleidung als dem Inhalte nach neu. DieBibel wird darin als positive, dir Augsburgische Confessio», die jährlich am 25. Juniiin Auszuge in der Gemeinde vorgelesen wird, als negative Form des Glaubens der Ge-meinde, die Bildung einer Familie Gottes, einer lebendigen Gemeinde Jesu, als Zweck ihrerVereinigung dargestellk. Die Synode bestätigte im Allgemeinen die bisherige Chorvcr-faffung und übrigen disciplinarischen Einrichtungen der Gemeinde; doch wurde auf Äntragder engl, und amerik. Gemeinden die Bestimmung, daß auch bei Heirathcn das Loos ent-scheiden sollte, dahin modisicirt, daß hierbei das Loos nicht mehr verordnet, sondern nur frei-gestellt sei, was der Übereinstimmung wegen 1819 auch die deutschen Gemeinden annahmcn.
Die Unitätsältestenconfercnz sorgt durch das Wochenblatt und die jährlich erscheinendenMemorabilien für die Erhaltung der Verbindung und Bekanntschaft aller Gemeindenmit dem Zustande und den Angelegenheiten der gesammten Gemeinde und gibt jedesJahr zur Leitung der täglichen Andacht die sogenannten Losungen, d. h. die für lebenTag im Jahre bestimmten biblischen Denksprüche aus, von denen jedes Mitglied der Ge-meinde ein Exemplar erhält. Für die tägliche Erbauung ist durch gottesdienstliche Ver-sammlungen gesorgt. Sie werden in einem freundlichen Saale, wo ein grünbehangenerTisch die Stelle des Altars vertritt, täglich dreimal gehalten und dauern nie länger alsStunden. An jedem Abend ist sogenannte Gemeindcstunde, wo Liederverse, die sich aufdie Losung des Tages beziehen, gesungen werden. Sonntags wird früh um 8 Uhr dir