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2 (1845) Balde bis Buchhandel
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dann in einer besonder» Schrift „Die Warnungstheorie , nebst einer Darstellung und Be. .urthcilung aller Strafrechtstheorien" (Gott. 1830). B. ist außerdem als akademischer Leh. Irer ziemlich ein halbes Jahrhundert hindurch vielfach thätig und vorzüglich auch für Auf.fassung der praktischen Seite des Criminalrechts bemüht gewesen; sowie er nicht minder seitBegründung des Deutschen Bundes mit der Ausarbeitung vieler Deductionen und Privat-Machten in sogenannten illustren Rechtssachen beauftragt worden ist; von jener Seite seinerThätigkcit gingen die „Anleitung zur Criminalpraxis" (Gott. 1837), von dieser die „Bei-träge zum deutschen Privatfürstemecht" (Gott. 1839) hervor. Vorübergehend beschäftigte ersich auch als Lehrer und Schriftsteller mehrfach mit dem Rechte des „Oocke Napoleon", wiedies sein „Lehrbuch des franz. Rechts" (2. Aust., Mark. 1812) beweist. In der neuesten Zeithat er aus scinek reichen Facultätspraxis eine „Sammlung von Strafrechtsfällen" (3 Bde.,Eött. 1835—39) veröffentlicht und die wichtigsten Lehren des Strafrechts und Strafpro-ceffes in „Abhandlungen aus dem Strafrecht und dem Strafprocesse" (2 Bde., Gott. 1810—12) einer Revision unterworfen.

Bauer (Bruno), der kühnste biblische Kritiker der Neuzeit, gcb. am s. Sept. 1809zu Eisenberg, im Herzogthume Sachsen-Altenburg, wo sein Vater, der sich später nachPreußen wendete, Porzellanmaler war, studirte in Berlin Theologie und Philosophie undwurde hier 1831 Liccnkiak der erstem. In der Hcgel'schen Schule herrschte damalL einespeculativ-orthodoxe, mit Staat und Religion befreundete Richtung; an diese schloß B. an-fangs sich an, wie dies seine „Zeitschrift für speculative Theologie" (Berl. 1836—38) unddie „Kritik der Schriften des Alten Testaments" (2 Bde., Berl. 1838) bezeugen. Jndeßenthält das letztere übrigens orthodox gehaltene Werk doch schon den Keim seiner spätemKritik, indem es die religiösen Mythen des Judenthums in ihren allmäligen Umgestaltungenals eine Entwickelung im Volksbewußtsein der Juden selbst darstcllt. Den eigentlichen Wen-depunkt in seinem geistigen Leben bildet das 1.1839, wo die Grundidee seiner Kritik in ihmreifte, wo er völlig mit der Orthodoxie durch die Broschüre „Herr v. Hengstenberg" (Berl.1839) brach und den jüngern Hegelianern sich zuwcndete, die den Gegensatz des religiös-kirchlichen und wissenschaftlichen Bewußtseins mit aller Strenge durchzuführen begonnenhatten. Noch in demselben Jahre nach Bonn versetzt, ließ B. bald darauf seine „Kritik desEvangeliums Johannis" (Brem. 1810 ) erscheinen, welche den Inhalt des Evangeliumsals eine freie schriftstellerische Composition nachzuweisen suchte; gleichzeitig sollte „Die evan-gelische Landeskirche Preußens" (Lpz. 1810) darthun, daß die Kirche im Staate aufgehenmüsse. Später folgten, um die Altgläubigkeit und moderne Wissenschaftlichkeit als zweiwirkliche Extreme ins Licht zu setzen, die beiden anonymen Broschüren: „Die Posaune desjüngsten Gerichts über Hegel den Atheisten und Antichristen" (Lpz. I8ll)und „HegelsLehre von der Religion und Kunst" (Lpz. 1812). Das meiste Aussehen aber erregte seine „Kri-tik der evangelischen Geschichte der Synoptiker" (Bd. 1—2, Lpz. 1811, Bd. 3, Braunschw1812), ein Werk, welches das Leben Jesu von Dav. Fr. Strauß (s. d.) an Scharfsinnunstreitig überragt. B. strebt darin nachzuweisen, Marcus, als der Urevangclist, habe seinEvangelium auf Grund des damaligen Gemeindebewußtseins frei geschaffen, LucaS undzuletzt Matthäus hätten dann den bei Marcus Vorgefundenen Stoff künstlerisch erweitert,demnach läge in der evangelischen Geschichte nicht ein Kreis von Mythen, sondern das Pro-duct der rcflectirenden und pragmatisirenden Schriftsteller des Neuen Testaments vor. DieResultate dieser Kritik schienen so bedenklich, daß das preuß. Cultusministerium unterm20. Aug. 1811 bei den theologischen Facultätcn Preußens anfragte, welchen StandpunktB. zum Christenthume cinnehme, und ob ihm die Lehrbefugniß ferner zu verstatten sei. Ob-gleich nun mehre der sechs Gutachten ihm die Christlichkeit nicht absprachen, so war doch dieMajorität darin einig, daß er mit seinem Werke von der evangelisch-protestantischen Kirchesich losgesagt habe. Demzufolge wurde ihm 1812 die Erlaubniß zu lehren entzogenund er in Untersuchung verwickelt. In dieser Zeit lieferte er die Schrift „Die gute Sacheder Freiheit und meine eigene Angelegenheit" (Zür. 1813) und „Geschichte der Politik,Cultur und Aufklärung des 18. Jahrh." (3 Bde., Charlottenb. 1811—15). B.'s Scharf-sinn, sein wissenschaftlicher Muth, der vor keiner Conseauenz erschrickt und ohne Rück-sicht auf äußere Verhältnisse sie ausspricht, sind jedenfalls geeignet, auch seinen Gegnern