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vhische Beschreibung des Cantons B." (Bas. 1823) und Burckhard, „Statistisches Ge-mälde von Basel-Stadt" (Sr.-Gallen 181 l).
Der Canton Bascl-Landschaft, mit dem Hauptorte Liestal, hatte am Ende desI. 1836 eine Bevölkerung von -ilOOO E- in vier Verwaltungsbezirken und 75Gemeindcn.Nach der Verfassung beruht die Souvcrainetät auf, der Gesammlheit der Activbürger; sieerkennt Gleichheit vor dem Gesetze an, allgemeine Ämtersähigkeit unter gleichen gesetzlichenBedingungen und periodische Erneuerung der Behörden; Recht der Petition, Associationund Volksversammlung; Freiheit der Presse, des Glaubens und der Lehre unter einigennähern Bestimmungen; allgemeine Wehrpflichtigkeit und Loskäuflichkeit von Feudallasten.Alle Vorrechte des Orts, der Geburt, des Standes und Vermögens sind aufgehoben und deröffentliche Gebrauch adeliger Titel ist untersagt. Die' höchste gesetzgebende und vollziehendeBehörde ist der von den Wahlkreisen gewählte Landrath, sodaß je 500 Bewohner einen Ab-geordneten ernennen. In Nothfällen kann der Landrath einen Ausschuß aus seiner Mittebestellen. Als Schranke gegen übereilte und unreife Gesetzgebung besteht das conservativ-demokratische Institut des Veto in der Art, daß die Gesetze erst Gültigkeit erlangen, wennnicht zwei Dritthcile der in ihren Gemeinden versammelten Staatsbürger binnen 14 TagenEinsprache dagegen erhoben haben. Der vom Landrath gewählte Regierungsrath ist diehöchste Vollzichungs- und Administrativbehörde. Die Verwaltung der Justiz geschieht durchFriedensrichter, Bezirksgerichte und in höchster Instanz durch ein Obcrgcricht, das zugleichCriminalgericht und richterliche Aufsichtsbehörde ist. Die freiwillige Gerichtsbarkeit ist be-sondern Beamten übertragen. Nur die Geistlichen der reformirten und katholischen Kirchewerden besoldet; den reformirten Kirchengcmeindcn, die ihre Pfarrer blos auf fünf Jahrewählen, ist seit 1832 das Collaturrecht überlassen. Im 1.1838 trat .die erste Nevisions-periode der Verfassung ein; die wichtigste Abänderung, wodurch die Gewaltentrennung indem jungen und an politischen Capacitäten nicht sehr reichen Staate wol auf eine allzuhohe Spitze getrieben wurde, ist die Bestimmung, daß Mitglieder der höchsten vollziehen-den und richterlichen Behörde nicht zugleich Landräthe sein, noch sonst ein Amt bekleiden sol-len. In das anfangs schlecht geordnete Finanzwesen ist nach und nach mehr Regelmäßigkeitgekommen; doch klagt man noch zuweilen über verzögerte Vorlage der Staatsrechnungen.Das eidgenössische Contingent an Mannschaft und Geld ist auf etwas über 90V M. undgegen 9000 Franken bestimmt. Gesetze vom J. 1835 organisiren das Schulwesen, ohnedaß das Volk, dem seine frühere geistige Vernachlässigung unter der Herrschaft der Stadtwol zum Bewußtsein gekommen war, die liberale Ausstattung der Bildungsanstalten durchsein Veto verhindert hätte. Neben bemerkbaren Fortschritten in der Bildung hat sich auchder materielle Wohlstand gehoben, ungeachtet der kritischen Momente und Wirren, wie siein den ersten Jahren meist aus dem Conflict der Negierung mit einigen, auf ihre behauptetenkirchlichen Gerechtsame eifersüchtigen Gemeinden entsprungen waren. Dem Auslande ge-genüber veranlaßte die gegen das gesetzliche Verbot versuchte Ansiedelung franz. Juden, derGebrüder Wahl aus Mühlhausen, ernstliche Irrungen und von Seite Frankreichs die An-ordnung einer Sperre vom Oct. 1835 bis zur Mitte 1836. In eidgenössischen Parteifra-gen stimmte Basel-Landschaft bisher stets im Sinne der regencrirtcn Cantone, sodaß sich inder Regel die Voten der beiden baseler Halbcantone auf der Tagsatzung gegenseitig aufhobcn.
Die StadtB. hat gegenwärtig über22300 E-, könnte jedoch ihrem Umfange nach eineweit größere Anzahl fassen. Im Mittelalter, ehe hier im 14. Jahrh. mit besonderer Heftig-keit die Pest oder der Schwarze Tod wüthcte, woher noch jetzt der Ausdruck „Tod von Ba-sel" sich erhalten hat, mag sie wol eine bedeutend stärkere Bevölkerung gehabt haben. DasÄußere der wohlgebauten, reinlichen Stadt verkündet indeß nicht den großen Wohlstand,wonach sie in der Schweiz nächst Genf für die reichste gilt und darum auch in der eidgenös-sischen Geldscala in höchster (achter) Elaste erscheint. Unter den Bauwerken sind außer derseit 1226 erbauten 715 F. langen Rheinbrücke besonders bemerkcnswerth her Münster,mit den Grabmälern der Gemahlin Rudolfs von Habsburg, des Erasmus, Öcolampadinsu. A., die Johanniskirche, das Nathhaus und Zeughaus. Es hat viele und guteingerichtcteWohlthätigkeits- und Untcrrichtsanstalten, und seit 1459 eine Universität, mit einer Biblio-thek von 50—60000 Bänden, einem Münzcabinet, botanischem Garten und naturwis-