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2 (1845) Balde bis Buchhandel
Entstehung
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Basel 89

einer Commission aus seiner Mitte übertragen. Darüber erhob sich Streit; die Landschaftwaffnete sich und in Liestal ward am 6. Jan. 1831 eine provisorische Regierung gewählt.Vgl. „Darstellung der jüngsten Begebenheiten im Canton B."(Bas. 1831). Aber diestädtischen Milizen und Miethsoldaten zerstreuten die schlecht gerüsteten Haufen der Land-leute, besetzten Liestal, verjagten die provisorische Negierung und unter dem Einflüsse desSchreckens ward jetzt die neuentworfene Verfassung am 16. Jan. mit Mehrheit angenommen.Unzeitige Strenge der Gewalthaber und Aufhetzereien von der einen und der andern Seite, fach-ten den Bürgerkrieg von neuem an. Fortan erwehrte sich die Landschaft aller militairischenVersuche der Städter und constituirte sich-als besonderer Staatskörper durch das am 27. Apr.1832 vom Verfassungsrath in Liestal entworfene Grundgesetz. Schonvorher, im Febr. 1832,hatte die städtische Partei 36 Gemeinden aus dem Staatsverbande gestoßen. Nachdem siesodann dem Bunde von Sarnen (s. Schweiz) beigetreten, überfiel sie am 3. Aug. 1833ungeachtet des von der Tagsatzung gebotenen Landfriedens mit bewaffneter Macht die Land-schaft. Doch in einem blutigen Gefechte wurden die städtischen Truppen mit starkem Verlustzurückgeschlagen. Jetzt besetzten eidgenössische Truppen den Canton, und die Tagsatzung er-kannte dieTrennung der beiden Cantonstheile an, wodurch Basel-Stadt auf das Stadtgebietund drei Dörfer auf der rechten Rheinseitc, und hiermit auf einen Flächenraum von 1^'/io°»mStunden mit 23560 E. beschränkt wurde. Ein weiterer Tagsatzungsbeschluß vom 16.Sept. 1833 setzte die Geld- und Mannschaftscontingente der beiden Cantonstheile fest undendlich wies ein zur Theilung des Staatsvermögens niedergesetzteS eidgenössisches Schieds-gericht am 13. Apr. 1835 der Landschaft 63 Procent vom unmittelbaren und mittelba-ren Staatsgute zu, sowie 60 Proccnt vom Kirchen- und Schulgute, ungefähr im Werthevon je 063000 und 1,000000 Schweizerfranken.

Mit Rücksicht auf dieTrennung hatte zugleich die Tagsatzung dem Canton BaselStadt die Vorlage einer neuen Verfassung zu eidgenössischer Gewährleistung aufgegeben.Diese Constitution kam am 3. Oct. 1833 zu Stande und schließt sich nach ihren Princiviender staatsbürgerlichen Rechtsgleichheit, Gewaltentrennung, Öffentlichkeit, Beschränkung derAmtsdaucr auf sechs Jahre, mit Ausnahme der Richterstellen, Preßfreiheit u.s.w., den an-dern Verfassungen der regenerirten Cantone an. Für die Wählbarkeit in den aus 110 Mit-gliedern bestehenden Großen Rath, als die höchste gesetzgebende und oberaufsehende Behörde,ist die gewöhnliche Bedingung ein Amt im Canton, oder 1500 Franken Vermögen in Grund-eigenthum oder hypothekarische Foderungen, oder eine Capital- oder Gewerbsteucr von jähr-lich 6 Francs. FürVerfassungsänderungen ist regelmäßig die Zustimmung von zweiDrit-theilen des Großen Raths und immer die Annahme durch die Mehrheit der stimmfähigenStaatsbürger erfoderlich. Der aus 15 Mitgliedern des Großen Raths gebildete, von zweiBürgermeistern in jährlichem Wechsel präsidirte Kleine Rath steht an der Spitze der Admi-nistration. Die höchste Instanz in Civil- und Criminalsachen ist das Appellationsgericht von13 Mitgliedern, das zugleich die Aufsicht über die beiden Bezirksgerichte, das Criminal-gcricht und das correctionelle Gericht führt. Die zur Anwendung kommenden beson-dern Gesetze sind das Criminal-und correctionelle Gesetzbuch von 1821, die Gerichtsordnungvon 1710 nebst Anhang, eine Ehegerichtsordnung von 1837 und die in mehren Samm-lungcn zusammengestellten einzelnen Verordnungen. Die Finanzen sind geordnet; dieStaatsschuld betrug 1830 noch 1Mill. Fr. zu 3 und 3'/ Procent. Durch die Ereignissevon 1833 in eine feindselige Stellung gegen die Mehrheit der andern Cantone gedrängt, hieltsich Basel-Stadt in Sachen der eidgenössischen Politik neuerdings in der Abstimmung überdie aargauische Klosterfrage (s. S chw eiz) stets auf die Seite der sogenannten konservati-ven Stände. Die gegenseitige Mißstimmung hat sich jedoch in neuester Zeit gemindert, wiedavon die Teilnahme der baseler Schützen an den letzten eidgenössischen Schützenfesten unddie zur Säcularfeier der Schlacht von St.-Jakob beschlossene Verlegung des nächsten Schü-tzenfestes nach Basel selbst Zcugniß gibt. Auch hat die Partei des Fortschrittes, die gegen-wärtig in der „Schweizerischen Nativnalzeitung" ein Organ gefunden, während der letztenJahre in Basel-Stadt etwas größere Verbreitung gewonnen. Vgl. Ochs, „Geschichte derStadt und Landschaft B." (8 Bdc., Bas. 1706—1822), Köllncr, „Statistisch.geogra-