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2 (1845) Balde bis Buchhandel
Entstehung
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88 Basel

gcrschaft immer mehr ausgedehnt. Zugleich wurden die umliegenden Burgen zerstört odermit ihrem Gebiet erobert oder erkauft und auf diese Weise die Herrschaft der Stadt über diebis in die neueste Zeit in Abhängigkeit und Unterthänigkeit gehaltene Landschaft erweitert. Inzahlreichen Fehden mit den Habsburgischen Dynasten verwickelt, schloß sich V. nach Grün-düng des Schweizerbundes diesem enger an, besonders nach der ruhmvollen Schlacht beiSt.-Jakob an der Birs im I. wo sich 1600 Baseler und Eidgenossen einer Massevon 30000 Franzosen erwehrt hatten. Endlich trat cs nach dem Frieden zwischen KaiserMaximilian I. und der Eidgenossenschaft dieser >501 förmlich bei. Seit 1519 wurden in B.die Schriften Luther's gedruckt und nach zwei Jahrzehnden war die reformirte Lehre allge-mein eingeführt; das Domcapitel wanderte aus und.die Klöster wurden eingezogcn. Seitder Verbindung mit der Schweiz gewann das bürgerlich demokratische Element noch ent-schiedener die Oberhand, sodaß 1516 ein Theil des Adels auswanderte und die Zurückgeblie-benen den Zünften völlig gleichgesetzt wurden. Diese fast ausschließliche Beschränkung derGewalt auf die Männer der Gewerbe und des Handels förderte die Ausbildung eines eigen-thümlichen städtischen Geistes mit seinen bürgerlichen Tugenden des geordneten Fleißes, derSparsamkeit und einer wenigstens äußerlichen Sittenstrenge, aber auch mit seinen politi-schen Fehlern des absondernden Vorurtheils, der Theilnahmlosigkcit an den großen Schick-salen des Völkerlebens und des Mangels an freierm Blicke. Doch fehlte es auch im engenKreise dieses städtischen Gemeinwesens nicht an Reibungen zwischen der Bürgerschaft undder ihre Gewalt mißbrauchenden Obrigkeit, wie es bei der Verfassung, die allmälig sich her-ausbildete, kaum anders sein konnte. Die Stadt stand an der Spitze des Staats und dieGewalt war in den Händen eines Großen und eines Kleinen Raths, von je 280 und 64 Mit-gliedern, unter dem Vorsitze wechselnder Bürgermeister und Obcrzunstmeistcr. Beide Rätheaber ergänzten sich selbst aus den durch das Loos bestimmten Genossen der 15 Zünfte der gro-ßen Stadt und der drei Quartiere der aus dem rechten Rheinufer gelegenen kleinen Stadt.Der Kleine Rath war nicht blos die höchste vollziehende Behörde, sondern vereinigte auchwichtige Attribute der gesetzgebenden und richterlichen Gewalt, sodaß endlich selbst den Zünf-ten nur noch sehr unbedeutende Befugnisse zustande». Der Landschaft gegenüber, wo dermaterielle Wohlstand zunahm, aber wenig für die geistige Bildung gethan wurde, hielt in-deß die Stadt, die alle erheblichen weltlichen und geistlichen Stellen aus ihren Bürgern be-setzte, als compacte Masse zusammen. Der Unmuth der Landschaft über diese Zurücksetzungwar schon in srühern Jahrhunderten wiederholt in fruchtlosen Aufstand ausgebrochen, alsdie Erschütterungen der franz. Revolution auch diese kleine Republik bewegten. Währendaufgeklärte Bürger der Stadt, an ihrer Spitze der Oberzunftmeister Pet. Ochs, mit Re-formplanen umgingen, kam es auf dem Lande zu Unruhen. Erst nachdem die SchlösserWaldenburg, Farnsburg und Homburg in Flgmmen aufgegangen, beschloß am 20. Jan.1798 der souveraine Rath in B. die Freilassung des gesammten Volks vom Unterthanenzu-standc und die Anerkennung einer allgemeinen staatsbürgerlichen Rechtsgleichheit. DcrCan-ton nahm hierauf Theil an den Schicksalen der Helvetischen Republik und an der Mediationund erhielt in dieser letzter» Periode eine Verfassung, die das Princip „der Rechtsgleichheitunangetastet ließ, aber gleichwol auf indirektem Wege der Stadt das Übergewicht sicherte.Damit nicht zufrieden, schrieb der Große Rath unter dem Einflüsse der Restauration demCankon schon um 4. März 1814 eine neue Verfassung vor, die durch die Vertheilung derRepräsentation und die Besetzung der für lebenslänglich erklärten Rathsstellen die Rechts-gleichheit der Landschaft zum leeren Schattenbilde machte. Derselben Verfassung wurde1815 der zum früher» Bisthum B. gehörige und nun dem Canton einverleibte sechste Be-zirk Birseck unterworfen, etwa 3 OM. groß mit 5—6000 katholischen E. Gegen außenwußte indeß der neuconstituirte Staat seine Würde zu behaupten und wies 1824 das An-sinnen einer Ausweisung der nach B. geflüchteten politischen Verfolgten entschieden zurück.Im Innern aber nährte der Sieg der Stadt immer mehr dasMistrauen der Landschaft, undda 1829 und 1830 viele Cantone zur Verfassungsreform schritten, so trat auch in B. am18. Oct. eine im Bade Bubendorf gehaltene Versammlung aus mehren Gemeinden mit einerPetition an den Großen Rath und der Erinnerung an die Freiheitsurkunde von 1798 her-vor. Der Große Rath ging auf den Vorschlag der Reform ein, wollte aber den Entwurf