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schicdenheit sowol gegen die Umtriebe der Royalisten, wie gegen die Ausschweifungen derScctionen auf. Am 13. Vendemiaire (3. Oct. l 7 95) wurde er deshalb vom Convente aufsneue zum Obergcneral ernannt; als solcher nahm er Bonaparte zu seinem Gehülfen an undbrachte dessen Ernennung zum General der Armee des Innern zu Stande. Als hierauf dasDirektorium eintrat, und er Mitglied der executiven Gewalt wurde, schlug er dem Directoriumseinen jungen Freund Bonaparte als Obergeneral der Armee in Italien vor und vermitteltedessen Heirath mit der Witwe Beauharnais. Am l8. Fructidor wurde er ein drittes Malzur Rettung der Regierung mit der Dictatur bekleidet, und auch diesmal blieb er Sieger.Inmitten der allgemeinen Trau.r über die vielen Deportationen und Verfolgungen, die die-sen Ereignissen folgten, eröffnet«: er im Palaste Luxembourg eine Reihe glänzender Feste, af-fcctirte den Pomp eines Königs und wußte sich zwei Jabre hindurch ein großes Übergewicht imDirectorium und einen entschiedenen Einstuß auf die öffentlichen Angelegenheiten zu bewah-ren. So unterdrückte er namentlich das Vorhaben des Raths der Fünfhundert, die Adeligenin Masse zu deportiren. Als das Ansehen des Direktoriums immer mehr sank, verband er sichmit Sieyes, die Constitution vom 1.3 zu vernichten, und so die Ereignisse vom 30. Prairialdes 1.7 hcrbeizuführen, nach denen er mit Sieyes die executive Gewalt allein in Händen be-hielt. In dieser Zeit soll ihm die Unterstützung des engl. Cabinets zugcsichert worden sein,im Fall er sich der öffentlichen Auctorität bemächtigen wollte; auch sagt man, daß er mit Lud-wig XVIIl. und den andern Prinzen über die Herstellung des Throns zu Gunsten der Bour-bonen in Unterhandlung gestanden und als Prcis.dafür l 2 Mill. Francs und für seine Personvollkommene Amnestie verlangt habe; doch fehlen die Zeugnisse für diese Behauptung. In-dessen arbeitete Sieyes auf ein anderes Ziel hin; derselbe leitete im Einverständnisse mit Bo-naparte die Revolution des l 8. Brumaire ein, und B., wiewol er auf die Dankbarkeit seinesfrühcrn Schützlings rechnete, mußte der Consularregierung weichen und die politische Lauf-bahn seines Lebens beschließen. Er wählte Grosbois zu seinem Aufenthalte, und der ersteConsul ließ ihn unter dem Schutze eines Militairdetachements dahin begleiten. Hier wurde erbeschuldigt, bald daß er die Jakobiner begünstigte, bald daß er die Bourbons zurückzuführengedächte; Bonaparte ließ ihm durch Talleyrand in Folge dessen den Oberbefehl über die Armeevon Domingo antragen. Da sich aber B. nicht dazu verstehen wollte, so wendete der ersteConsul gegen ihn das Gesetz an, nach welchem sich jeder entlassene Militair -1" Lieues vonder Hauvtstadt zu entfernen habe. B. verkaufte hierauf Grosbois und ging nach Brüssel,wo er mit vielem Aufwands lebte. Im I. >805 erhielt er die Erlaubniß, nach Marseillezurückzukehren, wo er jedoch unter policeiliche Aufsicht gestellt wurde. Von dem PräfectThibaudeau als das Haupt einer mit den Engländern angeknüpften Verschwörung für dieRückkehr der Bourbons bezeichnet, wurde er nach Nom verbannt, wo er ebenfalls un-ter policcilichcr Aufsicbt stand. Ein Jahr später war er wieder in eine Verschwörung zuGunsten der Bourbons verwickelt und wurde nun nach Montpellier geschickt. Nach derRückkehr Ludwig's XVIIl. kehrte auch B. nach Paris zurück, wo er von der Regierung oftum Rath gefragt wurde, der er stets mit Freimuth Mäßigung anrieth. Bei der Fluckt desKönigs nach Gent war er in der Provence; während der Hundert Tage ging er nach Paris,hielt sich aber von allen öffentlichen Angelegenheiten entfernt. Nachher kaufte er in der Nähevon Paris das Landgut Chaillot und machte von dem ziemlich großen Vermögen, das er in derRevolution erworben, ein glänzendes Haus. Hier starb er am 29. Jan. 1829. Seine fürdie Aufklärung der Nevolutionsgeschichte gewiß bedeutsamen Memoiren ließ die Negierungin Beschlag nehmen. B. hatte viel natürliches Talent, das den Mangel gründlicher Kennt-nisse verdeckte; s-inem Charakter nach war er mild, ehrgeizig, oft sehr energisch. Ein großerTheil der Härten, welche er sich, neben vielen edlen und gemäßigten Handlungen in seinerpolitischen Laufbahn zu Schulden kommen ließ, mögen wol in den Verhältnissen begründetgewesen sein, denen er sich hingab, ohne sie zu beherrschen.
Barraterie ist ein aus der stanz. (Karat) und engl, (ksrratrx) in die deutsche See-mannssprache übergegangenes Wort, womit im Allgemeinen die Veruntreuungen bezeichnetwerden, die ein Schiffscapitain oder dessen Mannschaft an der Ladungjeines Kauffahrteischiffsbegehen. Auch begreift man darunter andere Übertretungen der Gesetze, z. B. wenn derCapitain die Zölle in fremden Häfen umgeht; wenn er, obgleich für fremde Rechnung segelnd,