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die Abgeordneten der fünf engl. Seestädte), das Mitglied eines Mannengerichts, überhaupteinen freie» und edlen Herrn. In Frankreich nannten sich die Montmorency Premiers b»-rons äe In cürätiente. Nach England kam der Name mit Wilhelm dem Eroberer und be-zeichncte dort einen unmittelbaren Kronvasallen, welcher im königlichen Hof- und Gerichtstagefür seine Person Sitz und Stimme hatte und spater in der Pairskammer erschien. Es wardort die zweite Stufe des hohen Adels, bis die Herzoge und Marquis vor den Grafen, unddie Viscounts vor den Baronen eingeschoben wurden. In Deutschland waren die alten Ba-rone oder Freiherren des Reichs Besitzer unmittelbarer Güter oder Dynasten; sie erschienengleichfalls auf den kaiserlichen Hof- und Reichstagen und gehörten zum hohen Adel. Sie gin-gen schon stütz zum Grafen- und Fürstenstande über und hatten nichts mit den spätem Frei-herren gemein, welche nur eine Stufe des nieder» Adels nach den Grafen bilden.
Baronet ist eine erbliche Adelswürde in England und Irland, die Jakob l. cinführte,wie man sagt, aus den Vorschlag des Kanzlers Bacon, um, wie aus dem Eingänge der ur-sprünglichen Verleihungsurkunde hervorgeht, Geld zum Unterhalt der Soldaten in Irlandzu gewinnen. Wohlhabenden Männern wurde damals der Titel gleichsam aufgedrungen, densie mit 1000 Kronen erkaufen oder dafür 30 Mann gegen die austührischen Irländer aufdrei Jahre unterhalten mußten. Die Baronctwürde wird durch ein königliches Patent unterdem großen Siegel ertheilt und geht in der Regel auf die leiblichen männlichen Erben, zu-weilen auch auf Seitenverwandte über. Man zählt gegen 700 Baronets in England. Siehaben den Rang zunächst den Pairs vor allen Rittern, ausgenommen die Ritter des Hosen-bandordens. Der Baronet, wie der Ritter, erhält den Titel Sir vor dem Tauf- und Ge-schlechtsnamen, z. B- Sir Robert Peel, oder auch blos Sir Robert, nicht vor dem Gc-schlechtsnamcn allein, z. B. Sir Peel. Jakob I. schuf auch Baronets von Irland, in dersel-ben Absicht und mit gleichen Vorrechten wie die englischen; doch sind seit der union nurBaronets des vereinigten Königreichs ernannt worden. Karl I. führte die Baronets «kNova Scotia ein, um die Colonisation Neuschottlands zu befördern, indem er jedem mirdieser Würde Beliehenen Ländereien in jenem Lande anwies.
Baronms (Cäsar), röm. Kirchenhistoriker, geb. zu Sora in Neapel am 30. Ott.1538, gebildet in Neapel und seit 1557 in Nom einer der ersten Schüler des heil. Philippvon Neri und Mitglied der von diesem gestifteten Congrcgation, wurde nach des StiftersResignation 1593 Superior derselben, bald darauf Beichtvater des Papstes, apostolischerProtonotar und endlich 1596 Cardinal, sowie auch Bibliothekar der vatikanischen Biblio-thek. Neri, der ihm kirchengeschichtliche Vorlesungen in seinem Institute übertragen hakt!und ihn in die weitläufigsten Quellenforschungen sich vertiefen sah, belud ihn nichtsdesto-weniger mit Predigten, Beichten, Krankenbesuchen, ja, um ihn vor Hochmuth zu behüten,sogar mit einem Küchenamte. Der Kampf gegen die M a g d e b u r g e r C e n t u r i e n (s. d.),den 1570 schon Muzio schwach versucht hatte, schien damals die wichtigste Aufgabe derröm. Gelehrsamkeit, und B. unternahm ihn mit allem Nachdruck seines Talents, seinerpragmatischen Gewandtheit und seiner günstigen Stellung zu den Quellen durch die Her-ausgabe seiner kirchlichen Annalen, woran er von 1568 bis an seinen Tod am 30. Juni1607, zuletzt in großer Muße, da er sich mit Bewilligung des Papstes in die Congrcgationder Vallicella zurückgezogen, unverdrossen arbeitete. Da es gegen die Magdeburger galt,zu zeigen, daß die röm. Kirche in Lehre und Verfassung sich nie von der christlichen Bahn derersten Jahrhunderte entfernt habe, sondern daß alle ihre Institutionen stets dieselben geblie-ben, so benutzte B. seine reichen Quellen nicht mit laukerm historischen Sinn, sondern schlau,Vieles verhüllend, verdunkelnd, verfälschend theils wol aus Unkunde des Griechischen, oftjedoch mit Absicht, um des Parteizwecks willen, und in manchen Fällen sogar Denkmäler,die spätere Einrichtungen zu uralten machen sollten, wie es scheint, erdichtend. Seine«sles ecclesisstici a Obr. nato sü u. II 98" ( 1 2 Bde., Nom 1588 — 1607, Fol.) wurdenoft nachgcdruckt, zum Theil incorrcct und verstümmelt. Die schöne antwerpner Ausgabe(1vBde., 1589— 1603, Fol.) entbehrt der von dem span. Hofe verbotenen, aber in Paris(1609, Fol.) besonders herausgegebenen Abhandlung „De monsrcbiu Sicilise", welche diein Sicilien hergebrachte kirchliche Obergewalt des Königs bestreitet. Dir mainzcr Ausgabe(12 Bde., 1601—5, Fol.) von B-, wie cs heißt, durchgesehrn und verbessert, erklärte er