Druckschrift 
2 (1845) Balde bis Buchhandel
Entstehung
Seite
34
Einzelbild herunterladen
 

34 Banke«

Pfund-Noten wieder auszugcben, und am 31. Dcc. nur noch 1,260890 Pf. St. an Gold-münzen und Barren besaß. Durch Parlamcntsbcschluß wurde im I. 1826 bestimmt, daßdie Bank Zweigbanken im Lande errichten, ihr ausschließliches Privilegium in Hinsicht derAnzahl der Theilnehmcr an andere 65 engl. Meilen von London entfernte Banken auf-gebcn und auch aufWaaren Vorschüsse leisten solle. Im I. 1833 beschloß das Parlament,daß das Bankprivilegium auf 2 l Jahre erneuert werden, jedoch der Regierung Vorbehaltenbleiben solle, dasselbe nach Ablauf von zehn Jahren zu kündigen, in welchem Falle es dannnur noch einJahr gelte; daß keine aus mehr als sechs Theilnehmern bestehende Bank in Londonoder innerhalb 65 Meilen davon Noten ausgebcn dürfe; daß aber solches den Banken mitbeliebiger Anzahl von Theilnehmern außerhalb dieses Kreises zu gestatten sei; daß die Notender Bank von England allgemeines gesetzliches Zahlmittel würden; daß über den Zustandder Bank jedes Vierteljahr eine Bekanntmachung erfolgen; daß von der Schuld des Staatsan die Bank ein Viertel zurückgezahlt und endlich das Actiencapital um 25 Procent ver-ringert werde, folglich in Zukunft nur 10,91-1750 Pf. St. betragen solle. Auch solltenvon der Provision, welche sie für die Verwaltung der Staatsschuld erhalte, jährlich 120000Pf. St. abgezogen werden. Regelmäßig zahlte die Bank seitdem 7 Procent Dividende.Im I. 1838 gerieth sie abermals in solche Verlegenheit, daß sie genöthigt war, bei der Bankvon Frankreich 1 Mill. Pf. St. zu borgen. Ungeachtet dieser unerhörten Demüthigung istindessen nichts geschehen, was eine solche für die Zukunft unmöglich mache. Die Bank vonEngland hat über den Umlaufund die Handclsverhältnisse Englands denunbegrenztenEin-fluß, und die Regierung vernimmt sich mit ihr über jede neue Finanzoperation, was die Bankaber auch bei den wichtigen Maßregeln ihrerseits nicht unterläßt. Außer der gewöhnlichenjährlichen Dividende von 7 Procent auf das Actiencapital von 1790 1830 fandennoch folgende außerordentliche Vertheilungen statt: Im I. 1799: 5 Procent auf das da-malige Capital von 11,642-100 Pf. St.1,164240 Pf. St.; 1801: 582120 Pf. St.;1802: 291060 Pf. St.; 1804: 582120 Pf. St.; 1805: 582120 Pf. St.; 1806:582120 Pf. St.; 180722: 5,588352 Pf. St.; 182329: 814968 Pf. St; imJuni 1816 Vermehrung des Kapitals um 25 Procent, welche dieBesitzer dcr Actien nicht zubezahlen hatten, 2,910600 Pf. St.; vom Oct. 1816 Oct. 1822: 10 Proccnt jährlicheDividende auf dieses vermehrte Capital, 1,891890 Pf.St.; vomApr. 1823 Qu. 1829desgleichen zu 8 Procent, 1,619526 Pf. St., zusammen 16,619526 Pf. St. Die Besitzereines Capitals von 11,642400 Pf. St. erhielten daher während 30 Jahre nicht allein eineDividende von jährlich 7 Procent, sondern auch noch 143 Procent des Capitals. Dieses Re-sultat konnte nur durch eine ungeheure Ausgabe von Noten erlangt werden, welche daherauch von 180020 fortwährend selbst bis zu 25'/« Procent verloren, welchen Verlust dasPublicum zum Vortheil weniger Actionaire zu tragen hatte. Die Bank hat gegen 940 Per-sonen mit einem jährlichen Gesammtgehalte von 212000 Pf. St. in ihren Diensten undgegen 200 Pensionaire mit einem jährlichen Gesammt-Nuhegchalte von 31200 Pf. St.Die traurigen Ereignisse zu Ende des I. 1825 veranlaßtcn die engl. Regierung, eineCommission zur Untersuchung und Abhülfe der Mängel des engl. Bankwesens niederzusetzenund ihr zugleich aufzutragen, ihre Arbeit auch auf die schott. Banken auszudehnen, auf welchedie Vorrechte der Bank von England sich nicht erstreckten, und um welche man sich aus einerArt von Geringschätzung nie bekümmert hatte, obgleich sie von allen den Stürmen, welchedie engl. Banken hatten ausstehen müssen, nicht heimgesucht worden waren. Die Commis-sion fand ein so ausgebildetes undsicherstellendes System der Act ien banken (joint-stoclc-1>»i>Ii.?) daselbst, daß sie nicht umhin konnte, dessen Einführung in England anzucmpfehlen,was denn auch 1826 geschah. Diese Maßregel hat sich seitdem sehr bewährt und viel Unglückverhütet, denn während der Krisis im 1.1837 hielten sich alle engl. Actienbanken vollkommenaufrecht. Bis zum I. 1838 bestanden schon gegen 100 derselben in allen nur einigermaßen be-deutenden Städten Englands, welche sich in Hinsicht ihrer Statuten größtcntheils nach denender schott. Banken gerichtet und auch die solidarische Verbindlichkeit der Actionaire eingeführthaben. Sie dürfen, wie jede engl, und irische Bank, keine Noten unter 5 Pf. St. ausgeben,halten wol Generalversammlungen, denen von der Geschäftsführung aber nichts mitgetheiltwird, als daß die Lage der Bank erlaube, die von den Direktoren bestimmte Dividende aus-